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Channel crossings & UK

Die Ukraine und Calais

Demonstration in Lille gegen den Angriffskrieg der russischen Regierung auf die Ukraine. (Foto: Julia Druelle).

Angesichts der Flucht aus dem Kriegsgebiet mobilisieren zahlreiche EU-Staaten erhebliche Ressourcen, um Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen. Auch die britische Regierung erklärte in öffentlichen Statements ihre Hilfsbereitschaft, hob aber die Visumspflicht für Ukrainer_innen nicht auf. Wer vor dem Angriffskrieg der Russischen Föderation geflohen ist und Zuflucht bei Verwandten oder einer Community in Großbritannien sucht, hat momentan praktisch keine sichere und legale Möglichlichkeit, um dorthin zu gelangen. Vier Tage nach Kriegsbeginn, am 26. Februar 2022, strandeten die vermutlich ersten ukrainischen Geflüchteten vor der britischen Grenze. Allerdings nicht, wie Tausende aus anderen Kriegs- und Krisengebieten, in Calais oder Grande-Synthe, sondern am Pariser Bahnhof Gare du Nord.

Kommentar der Band Massive Attack zur Visavergabe des britischen Innenministeriums. (Quelle: Massive Attack)

Der Gare du Nord gehört zu den Abfahrtbahnhöfen der Direktzüge nach Großbritannien, an denen externalisierte britische Grenzkontrollen durchgeführt werden, so wie es im Fährverkehr beispielsweise im Hafen von Calais der Fall ist. Diese Externalisierung der Grenze auf kontinentaleuropäisches Gebiet ist bekanntlich das Herzstück des britischen Grenzregimes und die Hauptursache für die Camps in Nordfrankreich und die Bootspassagen im Ärmelkanal.

Über die ukrainische Familie, deren Reise nach Großbritannien in Paris unterbrochen wurde, ist wenig bekannt. Allerdings erklärte die mit ihrem Fall befasste Londoner Kanzlei Wilson Solicitors am 26. Februar in einem Tweet: „Leider muss ich berichten, dass das Innenministerium Ukrainern am Pariser Gare du Nord die Einreise verweigert, die zu ihrer Familie nach Großbritannien reisen wollen, weil sie kein Visum haben. Und ihnen wird nicht geholfen, ein Visum zu beantragen. Wenn es überhaupt eines gibt.“ Einige Stunden später forderte die Kanzlei, das Innenministerium, müsse „ukrainischen Staatsbürgern, die Paris, Lille oder Calais erreichen und Familienangehörige im Vereinigten Königreich haben, die Einreise aus humanitären Gründen gestatten, ohne dass ein Visum beantragt werden muss“; dazu müssten dort zusätzliche Beamte_innen eingesetzt werden, um „die Befragungen durchführen und schnelle Entscheidungen treffen zu können.“ Momentan laute die politische Linie des Ministeriums jedoch: „Zugeständnisse nur für Familienmitglieder britischer Staatsbürger. Nicht für Familienangehörige von Ukrainern, die sich im Vereinigten Königreich niedergelassen haben. Ein Erwachsenenvisum würde über 3.000 £ kosten.“ (siehe auch die entsprechende Leitlinie der britischen Regierung, momentan in der Fassung vom 28. Februar).

Die Tweets der Rechtsanwält_innen wurden von britischen Medien aufgegriffen. Zahlreiche Politiker_innen, Medien und zivilgesellschaftliche Institutionen fordern seit Kriegsbeginn eine Aufhebung der Visumpflicht ukrainische Flüchtlinge. Für Empörung sorgte u.a. ein inzwischen gelöschter Tweet des Tory-Abgeordneten und Parliamentary Under-Secretary of State for Safe and Legal Migration Kevin Foster, dass ukrainische Flüchtlinge ein Visum als Saisonarbeiter im Obtbau beantragen könnten, um nach Großbritannien zu gelangen.

Nach wie vor hält die britische Regierung an der Visumpflicht fest und präzisierte lediglich, welche ukrainischen Angehörigen britischer Staatsbürger_innen visumfrei einreisen dürften (nämlich Ehe- bzw. Lebenspartner_innen, unverheiratete Partner_innen nach mindestens zweijährigem Zusammenleben in einer Beziehung, Kinder unter 18 Jahren, ein wegen Krankheit betreuter erwachsener Angehöriger sowie bei Minderjährigen ein Elternteil). Außerdem zeichnet sich ab, dass die Regierung die Visumbehörden in der Ukraine und ihren westlichen Nachbarländern verstärkt sowie Männer benachteiligt, weil sie aus ihrer Sicht für den Kriegsdienst benötigt werden.

Darin zeigt sich eine Fortschreibung der restriktiven Migrationspolitik, wie sie in der Nationality and Borders Bill ausformuliert ist und das Gesetzgebungsverfahren inzwischen weitgehend durchlaufen hat. Johnsons Ankündigung von Hilfe bezieht sich auf denjenigen Teil dieses Migrationsregimes, der den vielzitierten sicheren und legalen Weg in das Vereinigte Königreich eröffnet: nämlich ein zahlenmäßig limitiertes Resettlement aus dem unmittelbaren Krisengebiet oder dessen nächster Umgebung in das Vereinigte Königreich, während die Migration über EU-Territorium kategorisch illegalisiert und kriminalisiert wird. Dieses Vorgehen ist zutiefst selektiv und schließt Menschen bereits augrund ihres zurückgelegten Weges aus.

Geflüchtete aus der Ukraine könnten sich, sollte London bei dieser Linie bleiben, in Kürze also in den nordfranzösischen Camps und auf den Booten der Kanalroute wiederfinden. Über die aktuell in Paris aufgehaltene Familie teilte Wilson Solicitors inzwischen mit, dass „der Visumantrag eingereicht wurde, und wir hoffen auf eine Entscheidung innerhalb von fünf Tagen.“ Die Familie habe „extra für den Premium-Service bezahlt – beim normalen Service beträgt die Wartezeit drei Wochen.“