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Calais

Racial profiling

Tweet der Police Nationale, 5. Mai 2021 (https://twitter.com/PoliceNat62/status/1389936251390803968)

Die Bilder sprechen für sich.

Sie wurden nicht in kritischer Absicht veröffentlicht, sondern durch die Police nationale im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Offenbar dienen die Fotografien als eine Art Leistungsbeweis. Im zugehörigen Tweet vom 5. Mai 2021 schreibt die Behörde: „Als Teil einer großangelegten Operation zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung organisiert die Police Nationale des Pas-de-Calais heute gemeinsam mit der Bahnpolizei eine Kontrolloperation im Bereich des Bahnhofs von Calais.“

Die Human Rights Observers merken an, dass diese Mitteilung der Police Nationale „einmal mehr die fremdenfeindliche bzw. repressive Natur der französischen Politik gegen Migrant_innen“ spiegelt. Begünstigt werde dies „durch den an den EU-Grenzen geltenden Rechtsrahmen“.

Racial profiling am Bahnhof und an anderen Orten der Stadt gehört seit Langem zum migrationspolitischen Repertoire in Calais. Den zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsaktivist_innen gelang es selten, den rassistischen Blick der uniformierten weißen auf die möglicherweise papierlose schwarze Person und die Umsetzung dieses Blicks in eine ungleiche Bemessung von Freiheit und Nichtfreiheit – passieren dürfen oder kontrolliert und gegebenenfalls festgesetzt werden –, von welcher eine mobile weiße Person niemals betroffen sein würde, so präzise zu dokumentieren, wie die Polizei es hier selbst getan hat.

Update, 13. Mai 2021:

Beides, die Durchführung der Kontrollen als solche und die selbstgewisse Präsentation der Bilder, stieß in den folgenden Tagen auf vehemente Kritik. So wies die Rechtshilfe Cabane Juridique in einer öffentlichen Erklärung darauf hin, dass Kontrollen allein zur Feststellung des Aufenthaltsstatus unzulässig seien. „Auf den drei von der Police nationale veröffentlichten Fotos sind die acht kontrollierten Personen alle schwarze Männer. In Frankreich ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein als schwarz oder arabisch wahrgenommener Mann kontrolliert wird, zwanzig Mal höher. Die Hautfarbe ist kein gültiger Rechtsgrund für die Kontrolle.“ Das äußere Erscheinungsbild als Entschdigungsgrundlage für die Kontrolle heranzuziehen, zeuge von Rassismus und „wirft ein Licht auf die Beweggründe der Polizei.“