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Dunkerque & Grande-Synthe

Lebensbedingungen: Juristischer Teilerfolg in Lille

Von der Klage zum Urteil

Im November 2025 erregte die Klage von sechs NGOs – Médecins du Monde, Utopia 56, Salam, Roots, Human Rights Observers und Refugee Women’s Centre – vor dem Verwaltungsgericht Lille Aufmerksamkeit. Wie wir hier berichteten, forderten die Organisationen unter Berufung auf Art. L. 521-2 des Code de justice administrative (référé-liberté) Maßnahmen zur Sicherstellung grundlegender Bedürfnisse der Exilierten: Trinkwasser, Hygiene, Abfallentsorgung, Zugang zu Asyl und Schutz vulnerabler Gruppen. Das Urteil vom 4. Dezember 2025 (N° 2511276) markiert nun einen Teilerfolg – und eine klare Handlungsaufforderung an den Staat. Es unterstreicht, dass es in der Nähe der Lebensorte in der Region Dunkerque, wo die Zahl der Exilierten 2025 auf über 1.500 angestiegen ist, an elementarer Daseinsvorsorge fehlt, während die Behörden auf immer mehr Zäune und Räumungen setzen.

Verwaltungsgericht in Lille
Verwaltungsgericht in Lille (Foto: S.Zinflou)

Die Entscheidung im Überblick

Das Urteil gibt den Kläger_innen in zentralen Punkten zur grundlegenden Versorgung recht: Zugang zu Trinkwasser, sanitäre Anlagen (Toiletten, Duschen), Abfallentsorgung sowie Informations- und Schutzmaßnahmen für Minderjährige. Das Gericht stellt eine „carence caractérisée“ fest – einen Begriff aus Art. L. 521-2 CJA, der eine schwere, offenkundige und fortgesetzte Untätigkeit der Behörden beschreibt, die fundamentale Rechte verletzt. Zitat aus dem Urteil (S. 4):

„les pouvoirs publics ont porté une atteinte grave et manifestement illégale à plusieurs libertés fondamentales“ … „cette carence est de nature à exposer les personnes migrantes à des traitements inhumains et dégradants“.

„die öffentlichen Stellen haben eine schwere und offenkundig rechtswidrige Verletzung mehrerer grundlegender Freiheiten begangen“ … „diese Untätigkeit ist geeignet, die migrantischen Personen inhumanen und erniedrigenden Behandlungen auszusetzen“
(eigene Übersetzung)

Konkret hat das Verwaltungsgericht Lille folgende Maßnahmen angeordnet, die innerhalb von 48 Stunden umzusetzen sind:

  • Wasser: Zusätzliche Trinkwasserbehälter in sicherer, zugänglicher Lage der Camps (an beiden Seiten der Bahnlinie) mit Winterschutz; Koordination der Maßnahme mit NGOs.
  • Hygiene und Sanitäreinrichtungen: Installation von Toiletten mit Abwasserbehandlung, Duschen (mindestens 126) in beleuchteten, sicheren Bereichen
  • Abfall: Einrichtung mehrerer Sammelpunkte, erhöhte Entleerungsfrequenz; Maßnahmen gegen Wildmüll
  • Minderjährige und sonstige vulnerable Personen: Streifen zur Identifikation und Information unbegleiteter Kinder, Sensibilisierung lokaler Akteure.
  • Sonstiges: Eigentumsschutz bei Räumungen (Protokollierung von Beschlagnahmungen, Schaffung der Möglichkeit, beschlagnahmtes Eigentum zurückzuerhalten)

Abgelehnt wurden Forderungen nach

  • staatlich organisierter Essensverteilung (nicht als „droit opposable“, also einklagbares Recht eingestuft)
  • umfassender Notunterkunft (z. B. für Frauen und Familien) und dedizierter Gesundheitsvorsorge vor Ort (als nicht innerhalb 48 Stunden umsetzbar und daher nicht in einem Eilverfahren einklagbar eingeschätzt, das Gericht verweist auf ein mögliches Folgeverfahren nach L. 521-4 CJA für strukturelle Lösungen).

Rechtliche Kernaussagen

Das Gericht stützt sich auf Art. 3 der EMRK (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) und das verfassungsrechtliche Prinzip der Menschenwürde. Die Tatsache, dass sich die Camps auf dem Gelände des Hafens (Grand Port Maritime de Dunkerque) befinden, ändert nichts an der positiven Pflicht von Polizei- und Ordnungsbehörden (Präfekt, Maire), elementare Daseinsfürsorge zu organisieren: aktuell gibt es keinen sicheren und ausreichenden Zugang zu Wasser (nur 58 Hähne für 1.500 Personen, riskante Wege), es fehlen Sanitäranlagen und Abfallberge erzeugen unhaltbare Verhältnisse. Das Gericht ordnet die Zuständigkeiten dabei präzise zu: Syndicat de l’Eau (vergleichbar den Stadtwerken) für Wasser (L. 1321-1 B CSP), Communauté urbaine (Kommune) für Abfall (L. 2224-13 CGCT), Département für die besondere Sorge gegenüber Minderjährigen (L. 221-1 CASF). Die Räumungen ohne Rücksicht auf das Eigentum der Exilierten werden gerügt.

Kontinuität der Rechtsprechung

Das Urteil ist nicht überraschend, sondern bestätigt in seiner Urteilsbegründung eine Linie, die die Justiz seit dem großen Jungle von Calais vertritt. Bereits 2015 (CE n° 394540) ordnete das Conseil d’État Wasser- und Latrinenpunkte an; 2017 (CE n° 412125/412171), es folgte die Pflicht zu Hygiene und Duschen – trotz Ablehnung einer vollständigen Versorgung. Das Verwaltungsgericht Lille verweist in seiner Urteilsbegründung vom 4. Dezember 2025 explizit darauf, leitet aber keine neuen Rechte ab: es unterstellt kein einklagbares Recht auf Essen oder Unterkunft. Diese Kontinuität stärkt strategische Klagen, zeigt aber auch Grenzen: Die juristische Auseinandersetzung um grundlegende Daseinsvorsorge wird seit mindestens zehn Jahren geführt. Gerichte intervenieren punktuell, ohne systemische Reformen zu erzwingen.

Reaktionen und politische Stille

Die NGOs feiern einen „ersten Sieg gegen den Staat“ (Claire Millot, Salam), kündigen aber Berufung gegen abgelehnte Punkte an. Die Behörden schweigen: Weder Präfekt Vincent Lagogüey, der vor Gericht behauptete „Menschlichkeit ist unsere Politik“, noch die Bürgermeister von Dunkerque oder Loon-Plage äußern sich öffentlich. Bis Anfang Januar 2026 fehlen Berichte zu Umsetzung – ein Muster aus Calais, wo die Umsetzung gerichtlich angeordneter Maßnahmen oft verzögert wurde. Die weitere Entwicklung, insbesondere des Folgeverfahrens und der Berufung bleibt abzuwarten.