Die französische Polizei hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Boulogne-sur-Mer interne Ermittlungen wegen des Einsatzes von Gummigeschossen durch die Polizeieinheit CRS am 11. November 2020 eingeleitet; durchgeführt werden die Ermittlungen von der zuständigen Generalinspektion der Nationalpolizei IGPN (Inspection générale de la police nationale). Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch die am 18. Januar erstatte Anzeige eines 45jährigen Eritreers, der während des Polizeieinsatzes an einem Camp in Calais schwer verletzt worden war (siehe hier). Er hatte unter anderem Knochenbrüche des Gesichts, der Augenhöhlen und der Zähne erlitten und hat sich aufgrund der Verletzungen rund zwei Monate in stationärer Behandlung befunden.
Autor: sascha
Vertreibung mit Privatsphäre
Französischer Staatsrat verwirft Klage wegen Behinderung der Berichterstattung
Am 3. Februar 2021 haben zwei Journalist.innen, die nationale Journalistengewerkschaft und die Organisation Utopia 56 vor dem französischen Staatsrat eine juristische Niederlage erlitten. Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung, in der der Staatsrat in etwa eine Rolle wie das deutsche Bundesverfassungsgericht einnahm, war im Wesentlichen die Frage, ob die Polizei den Journalist.innen während der regelmäßigen Räumungen den Zugang zu den Camps verweigern und damit eine Berichterstattung behindern darf, oder ob damit eine grundrechtswidrige Einschränkung der Pressefreiheit einhergeht. Das französische Innenministerium als Streitgegner legte in diesem Verfahren eine überraschende Rechtfertigung des polizeilichen Absperrgürtels vor; der Staatsrat legte in seiner Urteilsbegründung hohe Hürden an, um eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit als erfüllt anzusehen.
Räumungen als Enteignung
Eine Recherche in Calais

Im Januar 2021 hatten wir Gelegenheit, die Calaiser Initiative Human Rights Observers (HRO) einen Tag lang zu begleiten. Gemeinsam folgten wir dem Polizeikonvoi, der an diesem Tag insgesamt sieben Camps räumte, und danach fuhren wir zu einem Ort, an den ein Teil der dabei beschlagnahmten Gegenstände gebracht wird. Was wir beobachten, war der Normalfall: Nichts an diesem Tag war etwas anderes als Routine. Es kam, soweit wir sehen konnten, nicht zu physischer Gewalt. Und oft hatten die betroffenen Menschen ihre Sachen bereits vor der Polizei in Sicherheit gebracht – sie hatten sich sozusagen selbst geräumt. Manchmal, so erzählten die beiden Freiwilligen der HRO, würden sie Journalist_innen mitnehmen. Es komme vor, dass diese eine falsche Vorstellung von den Räumungen hätten, auf spektakuläre Bilder hofften und enttäuscht seien, wenn nichts eskaliere. Aber es ist offentlichtlich, dass gerade das Routinierte den Kern der Gewalt ausmacht. Diese Normalität wollen wir daher möglichst präzise beschreiben.
Am 11. November gegen 15:00 eskaliert ein Polizeieinsatz auf dem Camp am BMX-Gelände in Calais [1]. Ein CRS-Beamter schießt einem Eritreer mit einem Gummigeschoss ins Gesicht und verletzt ihn schwer. Die Polizei behindert den Transport des Schwerverletzten, der auch noch eine Woche später im Krankenhaus behandelt werden muss, wo er nach wie vor nicht ansprechbar ist, und sein Zustand als kritisch eingeschätzt wird. Die Eritreer_innen in Calais wenden sich mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit.
Gemeinsame Erklärung von sieben Calaiser Organisationen.
Übersetzung aus Passeurs d’hospitalités.
Eine Woche nach dem Besuch von Claire Hédon, der französischen Défenseure des droits und drei Tage nach der Demonstration für die Rechte der exilierten Menschen (siehe hier) hat am „Hospital Jungle“ ohne offizielle rechtliche Grundlage eine Räumung im großen Stil stattgefunden. In Calais scheint zu gelten, dass Dreistigkeit siegt.
Am 25. September hat der französische Staatsrat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lille bestätigt, das für einige Bereiche der Calaiser Innenstadt ausgesprochene Verbot der Nahrungsmittelausgabe für Migrant_innen nicht aufzuheben.
Voyez ci-dessous pour la version française
von Philippe Wannesson (Übersetzung: Bettina Henn)
Die Migrant_innen befanden sich in einer Situation dreifacher Verwundbarkeit anlässlich der möglicherweise ersten Welle der Corona-Epidemie: Verwundbarkeit aufgrund ihrer Situation, Verwundbarkeit aufgrund der inkohärenten Maßnahmen des Staates angesichts der Epidemie, Verwundbarkeit aufgrund des offenbaren Willens des Staates nichts oder nur ein Minimum zu verändern und aufgrund der Politik der Abschreckung ihnen gegenüber. Als diese Politik in Angriff genommen wurde, war es der Justiz möglich, widersprüchliche Urteile zu fällen. Um die Situation noch komplizierter zu machen, konnten die ergriffenen Maßnahmen von einer Präfektur zur andern noch variieren. Betrachten wir stellvertretend einige typische Situationen.