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Calais

Verbot der Nahrungsverteilung ausgeweitet

Lokalen Medien zufolge hat der Präfekt des Pas-de-Calais, Louis Le Franc, das zunächst bis zum 30. September 2020 befristete Verbot zivilgesellschaftlicher Nahrungsverteilungen an Geflüchtete verlängert und zugleich räumlich ausgeweitet. Das Verbot gilt nun (zunächst) bis zum 19. Oktober 2020 und umfasst neben der Innenstadt und Calais-Nord nun auch elf Straßen im Stadtteil Beau-Marais. Durch die Auswahl der teils recht langen Straßen ergibt sich in der Summe ein weiter Bereich, aus dem Hilfsorganisationen wie Auberge des Migrants, Utopia 56 oder Care4Calais nun ausgeschlossen sind. Dieser Teil der Stadt hatte insbesondere nach der Räumungswelle im Sommer und der Räumung des nahe gelegenen Hospital Jungle vor einigen Tagen (siehe hier) für viele Geflüchtete als Rückzugsraum gedient. Dieser Raum wird systematisch verengt, die prekäre Lebenssituation wird weiter verstetigt.

Am 2. Oktober teilte Auberge des Migrants über Facebook mit, dass die Poizei „für unsere Teams ein ähnliches Verbot für den Bereich des Krankenhauses“ ausgesprochen habe, obwohl dieser „nicht im Erlass enthalten ist.“ Die Organisation merkt dazu an: „Das musste man erwarten: Der Präfekt hat erstmal einen zeitlich und räumlich begrenzten Erlass verhängt, damit er vor dem Verwaltungsgericht ‚durchgeht‘, und dehnt den Wirkungskreis des Erlasses nun in unfaierer Weise aus.“ Gleichwohl werde man mit den Nahrungsverteilungen weitermachen.

Zwar hatte der Staatsrat als obersters französisches Gericht das ursprüngliche Verbot der Nahrungsverteilungen rechtlich gebilligt, nicht jedoch eine solche eigenmächtige Ausweitung durch die Polizei (siehe hier).