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Channel crossings & UK

Immunität bei Todesfällen?

Mit Blick auf Pushbacks im Ärmelkanal wies der der Guardian am 13. Oktober 2021 auf eine wenig beachtete Regelung im Entwurf eines neuen britischen Nationaltiäts- und Grenzgesetzes (Nationality and Borders Bill) hin. „A relevant officer is not liable in any criminal or civil proceedings for anything done in the purported performance of functions under this part of this schedule if the court is satisfied that (a) the act was done in good faith, and (b) there were reasonable grounds for doing it,“ lautet die an einer „obskuren Stelle“ (schedule 4A, part A1, paragraph J1) des Gesetzesentwurfs versteckte Passage. Unter Berufung auf „Kreise des Innenministeriums“ berichtet die Zeitung, die Regelung beziehe sich auf Pläne für Pushbacks im Ärmelkanal und solle die Beamt_innen der Border Force vor Strafverfolgung schützen. Insbesondere sollten diese strafrechrechtlich nicht verfolgt werden, „wenn ein Migrant in Gefahr ist oder ertrinkt.“ Mit anderen Worten geht es also um Immunität bei möglichen Todesfällen. Ob eine solche Regelung gegenüber anderen see- und strafrechtlichen Normen jedoch tatsächlich Bestand haben würde, ist nach Ansicht der Zeitung keineswegs sicher.