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Deutscher Anteil am britischen Grenzregime

Teil 1: Calais Group

Das britische Grenzregime basiert auf bi- und multilateralen Abkommen mit Frankreich und weiteren Anrainerstaaten von Ärmelkanal und Nordsee. Hinzu kommen geografisch entfernte Staaten, denen bestimmte Funktionen bei der Vorfeldbekämpfung der Migration (Türkei) oder der Aufnahme abgewiesener Migrant_innen (Ruanda) zufallen sollen. Mit der EU besteht bislang keine migrationspolitische Rahmenvereinbarung, was aber nicht bedeutet, dass europäische Grenz-, Polizei- und Justizbehörden nicht auf anderer Ebene eingebunden wären. Auch Deutschland ist Teil dieser Strukturen. Aber worin genau besteht der deutsche Anteil am britischen Grenregime? Wir möchten dieser Frage in einer lockeren Folge von Beiträgen nachgehen. Am Anfang steht die Calais Group, ein 2021 geschaffener Rahmen für bereits bestehende und wohl auch für künftige Vorhaben.

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Eurojust meldet Festnahmen

Räumungen in Calais, Razzien im Hinterland – was in diesen Tagen noch geschah, und welche Auswirkungen dies auf die Lage am Kanal haben könnte.

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“Keine Parkplatz-Leute”

Der Tod von 39 Vietnamesen in einem Kühlcontainer letzten Herbst brachte einen meist verborgenen Teil der Transitmigration über den Ärmelkanal in den Fokus. Er hat eigene Infrastruktur, Netzwerke und Routen, und die Wege derer, die darauf unterwegs sind, überschneiden sich kaum mit den gängigen. Die jüngsten Festnahmen in Belgien, Frankreich und Deutschland werfen einen Blick darauf.