Ohne großes öffentliches Aufsehen hat die britische Regierumg eine Verschärfung der Einwanderungsbestimmungen vorgenommen, die zum Vollzug des Brexit am Jahreswechsel 2021/21 in Kraft treten wird. Kern der neuen Bestimmungen ist eine Drittstaatenregelung, nach der Asylanträge ab dem 1. Januar 2021 als „unzulässig“ gelten, wenn die Person über ein „sicheres Drittland“ bzw. über die EU nach Großbritannien gelangt ist; außerdem erlaubt die Regelung unter bestimmten Umständen die Abschiebung in beliebige Drittländer. Die Verschärfung richtet sich u.a. gegen die Bootsmigrant_innen auf der Kanalroute und kann, wie die französisch-britische Vereinbarung vom 28. November 2020 (siehe hier), als Baustein des Post-Brexit-Grenzregimes angesehen werden. Faktisch wird sie die Rechtsunsicherheit von Migrant_innen in Großbritannien erhöhen und ihnen ein Leben in limbo zumuten.