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Amnesty kritisiert die Behinderung humanitärer Arbeit

Die französische Sektion von Amnesty International hat am 20. Mai 2020 auf die Behinderung der humanitären Arbeit der NGOs in Nordfrankreich – namentlich in Calais und Grande-Synthe – aufmerksam gemacht. In ihrer Erklärung kritisieren sie die hier im Blog schon mehrfach erwähnten Übergriffe gegen die Migrant_innen dort, u.a. Einschüchterungen und Schikanen gegen Freiwillige  bei der Dokumentation von Polizeieinsätzen gegen Migrant_innen (siehe hier) und die vorläufige Festnahme von vier Freiwilligen der Organisation Utopie 56 in Grande-Synthe (siehe hier). Amnesty schreibt u.a.:

„Im Kontext der Covid-19-Gesundheitskrise spielen Verteidiger_innen der Menschenrechte  eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass der Kampf gegen die Pandemie die Rechte Aller respektiert. An der französisch-britischen Grenze sind Menschen, die Migrant_innen helfen, weiterhin das Ziel von Belästigung und Einschüchterung durch die französischen Behörden. Wir fordern, dass missbräuchliche Praktiken gegen sie sofort gestoppt werden.“

Bereits seit mehreren Jahren werden – neben den Übergriffen auf die Migrant_innen – auch die Behinderung der humanitären Arbeit dokumentiert. So z.B. durch die Organisation Help Refugees (siehe hier) oder auch Amnesty (siehe hier). Auch die lokale Initiative Human Rights Oberservers veröffentlichen hierzu monatliche Berichte. Amnesty bestätigt, dass auch und gerade die lokalen Initiativen einen wichtigen Beitrag zur Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen seit Beginn des Confinement liefern:

„In diesem Zusammenhang spielen die Menschen, die den in Calais und Grande-Synthe anwesenden Exilierten untrstützen, eine wesentliche Rolle: Sie leisten wesentliche humanitäre Hilfe, melden Gewalt und Missbräuche, die insbesondere während der Räumungen beobachtet wurden, und fordern die Behörden auf, Maßnahmen zum Schutz bereits ausgegrenzter Menschen zu ergreifen. Freiwillige werden jedoch nicht unterstützt, sondern weiterhin von der Polizei belästigt und eingeschüchtert.“

Amnesty Frankreich fordert nun seinerseits:

„Die französischen Behörden dürfen nicht unter dem Vorwand der im Rahmen der Pandemie auferlegten Einschränkungen das Recht auf Verteidigung der [Grund-]Rechte einschränken und die Arbeit der Unterstützer_innen im Norden Frankreichs behindern. Im Gegenteil müssen sie anerkennen, dass die Verteidigung der Grundrechte im Kontext eines gesundheitlichen Notstands, der die Durchführung freiheitsbeschränkender Maßnahmen ermöglicht, umso wichtiger ist, und sie müssen sicherstellen, dass alle Unterstützer_innen ohne Angst vor Einschüchterung handeln können. Obwohl wir seit fast einem Jahr vor dieser Situation gewarnt haben, sind noch keine Maßnahmen ergriffen worden. Die französischen Behörden müssen auch jeden Versuch verurteilen, die Arbeit der Unterstützer_innen zu delegitimieren, und alle gemeldeten Missbräuche in Calais und Grande-Synthe gründlich und unparteiisch untersuchen.“