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Prozessauftakt im Fall Mawda

Im belgischen Mons begann am 6. August der Strafprozess u.a. gegen den Polizisten, der in der Nacht zum 17. Mai 2018 während der Verfolgung eines mutmaßlichen Schleuserfahrzeugs auf die Fahrerkabine geschossen und dadurch das kurdische Mädchen Mawda getötet hatte (siehe hier). Der Fall hatte in Belgien für erhebliches Aufsehen gesorgt. Eine Prozessbeobachterin berichtet.

Donnerstag, 6. August 2020, Mons (Belgien)

von Ginou, ObsPol

Zum Prozessbeginn gegen drei Männer, die in den Tod der kleinen Mawda verwickelt sind – darunter der Polizeibeamte, der das kurdische Kind erschossen hat – versammelten sich etwa 20 Personen zur Unterstützung der anwesenden Eltern.

Als die Leute in den Gerichtssaal gehen wollten, teilte die Polizei ihnen mit, dass nach richterlicher Anordnung der Zutritt wegen der Covid-Regeln für das Publikum nicht gestattet sei. Ein öffentlicher Prozess also ohne öffentliches Publikum. Es wurden jedoch drei Personen in den eigentlich leeren Saal eingelassen.

Bei der letzten Anhörung hatte die Zivilpartei, also die Eltern des getöteten Mädchens, eine Einstufung der dem Polizeibeamten vorgeworfenen Handlungen als Mord gefordert, da ihrer Ansicht nach eine eindeutige Tötungsabsicht vorlag. Diesem Antrag war die Ratskammer, die nach belgischem Recht über die Zuständigkeit der Gerichte entscheidet, jedoch nicht gefolgt. Der Fall wird nun in einem Strafprozess mit drei Richtern verhandelt: Richterin Bastians unterstützt von Herrn Ruchard und Frau Bossut. Außerdem war ein Vertretung des Innenministeriums anwesend.

Konkret ging um Fragen des Dolmetschens, die voraussichtliche Dauer der Verhandlung usw. Angeklagt sind neben dem Polizisten der Fahrer und Beifahrer des Fahrzeugs, in dem das Kind getötet worden war, und die als Schmuggler verdächtigt sind. Das Gericht stellte außerdem fest, dass einer dieser Mitangeklagten bereits einmal 2016 verurteilt worden war und dieser erschwerende Umstand berücksichtigt werden muss.

Am 23. November 2020 findet am Vormittag die Anhörung der Voruntersuchung sowie die Anhörung des Gerichtsmediziners und des Ballistikexperten statt. Am Nachmittag sind die Zivilparteien, vertreten durch Me Selma Benkhelifa, an der Reihe. Die Anklage wird ihren Standpunkt darlegen, und am 24. November folgt dann die Verteidigung.