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Calais Solidarität

Verbot der Nahrungsverteilung ausgeweitet

Das am 10. September 2020 erstmals von der Präfektur erlassene Verbot von Nahrungsverteilungen durch nichtstaatliche Organisationen in der Calaiser Innenstadt und anderen Teilen des Stadtgebiets wurde nun zum zweiten Mal verlängert (siehe hier). Bereits bei der ersten Verlängerung am 30. September war der räumliche Geltungsbereich des Verbots stark ausgedehnt worden, vor allem im Stadtteil Beau Marais, wo sich viele Geflüchtete nach Räumungen aufhielten (siehe hier). Rechtzeitig zum Auslaufen dieses Erlasses am 19. Oktober 2020 hat der Präfekt das Verbot nun ein weiteres Mal verlängert. Es gilt nun vom heutigen 20. Oktober bis zum 16. November 2020 und umfasst zusätzliche Gebiete von Beau Marais und zwei Quais nördlich und östlich der Innenstadt (Quai de la Loire und Paul Devot Quai). Da die staatlich mandatierte Hilfsorganisation La vie active bei ihren (vom Verbot ausgenommenen) Verteilungen nach Angaben anderer Organisationen das Gebiet der Innenstadt ausspart, sind die dort lebenden Exilierten praktisch von der Versorgung mit Lebensmitteln abgeschnitten und müssen weite Wege in Kauf nehmen, um an einen der verbleibenden Verteilungsplätze zu gelangen.