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Channel crossings & UK

Was danach geschieht?

Das „One out, one in“-Abkommen: Eine Zwischenbilanz

Seit dem 6. August 2025 ist ein britisch-französischer Modellversuch im Gange, der die Abschiebung von Bootsmigrant:innen nach Frankreich ermöglicht – wenn das Vereinigte Königreich nach dem Prinzip „One out, one in“ dieselbe Zahl anderer Migrant_innen aus Frankreich aufnimmt. Fünf Monate vor dem Ende der Projektlaufzeit mehren sich Stimmen, die von einem Scheitern sprechen. Doch diese Einschätzung könnte vorschnell sein. Und es wird deutlich: Das Projekt bringt Menschen in Gefahr für Leib und Leben und zwingt manche, nach ihrer Abschiebung aus Frankreich zu flüchten.

Das politisch, juristisch und moralisch umstrittene Verfahren beruht auf dem britisch-französischen Agreement […] on the Prevention of Dangerous Journeys vom 29./30. Juli 2025. Es ähnelt im Kleinen dem EU-Türkei-Deal aus dem Jahr 2016 und ist als Pilotprojekt mit einer Laufzeit bis Juni 2026 definiert. Nach einer Krise der britisch-französischen Grenzpolitik sollte es den britischen Behörden erstmals seit dem Brexit wieder ermöglichen, „illegal“ aus Frankreich eingereiste Personen dorthin abzuschieben. Um die Zustimmung Frankreichs zu erreichen, beinhaltete es die Schaffung eines legalen Migrationspfad für in Frankreich lebende Geflüchtete, die bestimmte Kriterien erfüllten und insbesondere keine Bootspassage versucht haben. Diese müssen sich im Rahmen eines eigens hierfür entwickelten Verfahrens, genannt UK/European Applicant Transfer Scheme, bewerben. Der 83-seitige britische Leitfaden mit zahlreichen nicht für die Öffentlichkeit freigegebenen Passagen beschreibt ein aufwändiges und mehrstufiges Prüfungsverfahren. Britische Medien wiesen frühzeitig darauf hin, dass die Regierung von etwa 50 Abschiebungen im Monat ausging (siehe hier). Die erste Abschiebung nach Frankreich geschah am 18. September, die erste Aufnahme in Großbritannien am 24. September 2025. Und von vornherein äußerten NGOs massive moralische und menschenrechtliche Befürchtungen, die sich nun bewahrheiten.

Nach Angaben der britischen Innenministerin Shabana Mahmood von Anfang Februar 2026 wurden seit dem Start des Modellprojekts 305 Personen nach Frankreich abgeschoben und 367 Personen eine legale Einreise gewährt. In dieser Momentaufnahme hat das Abkommen etwas mehr Menschen die Einreise ermöglicht, als abgeschoben wurden, was Mahmood mit logistischen Abläufen bei den Abschiebeflügen erklärt. Gleichwohl treffen die Abschiebungen nur etwa 1,4 Prozent derjenigen, die im selben Zeitraum per Schlauchboot nach Großbritannien gelangt sind. Zwischen dem Inkrafttreten des Abkommens am 6. August 2025 und dem 6. Februar 2026 waren dies 21.344 Menschen. Manchmal setzten an einem einzigen Tag soviele oder mehr Menschen über, wie im Rahmen des gesamten „One out, one in“-Verfahrens abgeschoben bzw. aufgenommen wurden.

Vor diesem Hintergrund bezeichnete die nordfranzösische Zeitung La voix du Nord das Abkommen am 18. Februar 2026 als einen Fehlschlag. „Die Migranten lassen sich davon keineswegs abschrecken,“ bilanzierte das Blatt und führte aus: „Angesichts der harten Daten beschwichtigen die britischen Behörden so gut es geht und behaupten, dass das Ziel dieses Abkommens ‚darin bestand, seine Durchführbarkeit zu beweisen und zu zeigen, dass es möglich ist, die rechtlichen und praktischen Hindernisse zu überwinden‘, wie die Innenministerin erklärte. Vor dem Unterhaus räumte Shabana Mahmood jedoch ein, ‚dass dieses Abkommen noch keine nennenswerten Auswirkungen gehabt habe‘. Die Frist, damit es sich bewährt, schrumpft auf ein Minimum.“

Diese Einschätzung stimmt – jedoch nur, wenn wir die Zahlen an dem Anspruch der beiden Regierungen messen, die Bootspassagen zu verringern, Schleuserstrukturen zu bekämpfen und Migrant:innen abzuschrecken. Solche Formulierungen sind jedoch migrationspolitische Standardrhetorik. Das Bild verändert sich aber, wenn wir erstnehmen, dass es der britischen Seite eben nicht um eine möglicht hohe Zahl von Abschiebungen geht, sondern um die Etablierung eines Verfahrens, das einmal die Grundlage für eine Regelung mit der EU werden könnte. Die Gesamtzahl von 305 Abschiebungen entspricht nämlich recht genau den von vornherein angestrebten 50 monatlichen Abschiebungen, und das Verfahren war von Anfang kein britisch-französisches, sondern ein britisch-europäisches: UK/European Applicant Transfer Scheme. Wenn das Pilotproekt im Juni endet, ist dies zugleich der Beginn der Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Londoner Regierung dürfte ein starkes Interesse daran haben, das „One out, one in“-Pilotprojekt zum Ausgangspunkt eines entsprechenden Mechanismus mit der EU zu machen. Die aktuellen Zahlen könnten dabei sehr wohl als Beleg für das Funktionieren des Modellversuchs herangezogen werden.

Für die über 300 Absgeschobenen ist die Situation bereits jetzt existenziell. Wie nun bekannt wurde, äußerten Expert:innen der Vereinten Nationen in einem Brief an die beiden Regierungen schon im Dezember ernste menschenrechtliche Befürchtungen. Dabei lag der Fokus auf der Inhaftierung nach der Ankunft in Großbritannien. Am 19. Februar gab der Guardian nun aber auch Einblicke in die Situation nach der Abschiebung.

Die Recherche basiert auf den Aussagen von mehr als einem Dutzend Betroffener: „In Interviews, die über mehrere Monate geführt wurden, berichten sie von den Folgen eines Systems, das nie unter Berücksichtigung ihrer Notlage organisiert wurde: Einige sind aus Sicherheitsgründen aus Frankreich geflohen, während andere Gewalt durch Schleuser erfahren haben, die sich schnell an das neue System angepasst haben. Andere sind verschwunden. Trotz der Ansage, dass sie sich niemals im Vereinigten Königreich niederlassen dürfen, sagen alle, dass sie beabsichtigen zurückzukehren.“

Die Zeitung zitiert beispielsweise einen Mann aus dem Irak, „der Frankreich nach wenigen Tagen verließ. ‚Wegen der Schmuggler ist es dort wirklich nicht sicher für mich‘, sagte er. ‚Ich habe die Grenze nach Italien überquert und bin durch verschiedene Städte gezogen. Ich habe auf der Straße geschlafen und manchmal schlafe ich in Zügen – abends kontrollieren die Polizei und die Fahrkartenkontrolleure die Züge nicht so oft. Eines Abends bin ich in Italien in einen Zug gestiegen und am nächsten Morgen in der Schweiz aufgewacht‘.“

Andere berichteten Ähnliches. Etwa ein Iraner, der zum zweiten Mal nach Großbritannien eingereist war, nach seiner Abschiebung in einer einfachen Unterkunft in Frankreich untergebracht wurde und dort seine Dublin-Abschiebung nach Italien fürchtete: „Er sagte, er sei […] nach Großbritannien zurückgekehrt, weil seine Familie, die die Schleuser für seinen Platz auf einem Schlauchboot bezahlt hatte, glaubwürdige Morddrohungen von diesen erhalten hatte. ‚Die Schleuser … haben uns mit dem Tod bedroht und Fotos von uns gemacht. Sie sind streng und beängstigend. Ich bleibe drinnen, ich habe nicht genug Mut, um nach draußen zu gehen.‘“

Ein anderer Iraner sagte: „Ich glaube nicht, dass die britische Regierung versteht, in welche Gefahr sie uns durch die Schleuser bringt, wenn sie uns nach Frankreich zurückschickt. Ich wurde von den Schleusern vergewaltigt, als ich in der Türkei war. Sie wissen, dass das Innenministerium unsere Telefone beschlagnahmt, wenn wir in Großbritannien ankommen. Sie sagen: ‚Wenn du Großbritannien irgendwelche Informationen über uns gibst, bringen wir dich um.‘ Nirgendwo sind wir sicher. Wir können nirgendwo hingehen. Deutschland beschleunigt die Anhörungen und Abschiebungen. Ich weiß, dass ich nicht hierbleiben kann.“

Und von einem Geflüchteten, der inzwisczhen das Land verlassen hatte, erfuhr das Blatt: „Früher bezahlten die Menschen einen Schleuser, um den Ärmelkanal zu überqueren, und mussten die Schleuser nie wieder sehen. Jetzt, wo wir wieder in Frankreich sind, können die Schleuser uns finden und bedrohen – manchmal zwingen sie uns, für sie im Jungle zu arbeiten, weil sie sagen, wir hätten sie nicht für die Überfahrt über den Ärmelkanal nach Großbritannien bezahlt. Manchmal versuchen sie auch, uns dazu zu bringen, den Ärmelkanal erneut zu überqueren, um die ‚One in, one out‘-Vereinbarung zu brechen.“

Wiederum andere seien nach ihrer Abschiebung spurlos verschwunden. „Ihre Freunde und Familienangehörigen sagen, dass sie nichts von ihnen gehört haben, glauben aber, dass sie nach ihrer Rückkehr nach Frankreich von Schleusern bedroht wurden“, schreibt der Guardian. Andererseits böten Schleuser nun an, im Fall einer Abschiebung nach Großbritannien für eine erneute Überfahrt nicht zahlen zu müssen.

All dies, die Gewalt ebenso wie die Gratis-Überfahrt, macht deutlich, dass die Schleuser ihr Geschäftsgebahren einmal mehr den veränderten Rahmenbedingungen anpassen konnten. Insofern ist es richtig, von einem Scheitern des Projekts zu sprechen, allerdings aus menschenrechtlichen und moralischen Gründen. In diesem Scheitern zeichnet sich bereits ein zweites ab: Nämlich eine Ausweitung dieser inhumanen Realität, sollte das Abkommen zum Baustein einer künftigen Vereinbarung zwischen Großbritannien und der Europäischen Union werden.