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„Operation Sillath“ und die Abschiebung von Bootsflüchtlingen

Ein Zwischenfazit

Abschiebung eines sudanesischen Mannes von Großbritannien nach Rennes (Frankreich) am 1. Oktober 2020. (Foto: Corporate Watch)

Nach der Ankündigung der britischen Regierung im Spätsommer, möglichst viele der Geflüchteten abzuschieben, die den Ärmelkanal in Schlauchbooten passiert hatten (siehe hier), zeichnen sich die Konturen dieser Operation nun genauer ab. Zugleich ist es immer fraglicher, ob die Regierung ihr Ziel von mindestens 1.000 Abschiebungen tatsächlich wird erreichen können.

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Abschiebungen nach Deutschland und Frankreich

Im Zuge der innenpolitischen Dynamik, die die Bootspassagen des Ärmelkanals diesen Sommer entwickelten, kündigte die britische Regierung Anfang August 2020 eine Welle von Abschiebungen nach Frankreich, Deutschland und in andere EU-Länder an. Die Ankündigung war Teil einer Verschärfung des Grenzregimes, die in der Realität bisher ins Leere läuft: Denn im August passierten so viele Geflüchtete die Kanalroute wie nie zuvor. Als am 12. und 26. August dann Sammelabschiebungen von Channel crossers durchgeführt wurden, war ihre symbolpolitische Bedeutung hoch. Die britische Journalist_innengruppe Corporate Watch hat diese Abschiebungen nun rekonstruiert. Ihr Fazit: „Von einem in Panik geratenen Innenministerium in aller Eile durchgeführt, waren diese Massenabschiebungen besonders brutal und dürften mit erheblichen rechtlichen Unregelmäßigkeiten einhergegangen sein.“ Hier ein Überblick.