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Channel crossings & UK

Abschiebungen nach Deutschland und Frankreich

Im Zuge der innenpolitischen Dynamik, die die Bootspassagen des Ärmelkanals diesen Sommer entwickelten, kündigte die britische Regierung Anfang August 2020 eine Welle von Abschiebungen nach Frankreich, Deutschland und in andere EU-Länder an. Die Ankündigung war Teil einer Verschärfung des Grenzregimes, die in der Realität bisher ins Leere läuft: Denn im August passierten so viele Geflüchtete die Kanalroute wie nie zuvor. Als am 12. und 26. August dann Sammelabschiebungen von Channel crossers durchgeführt wurden, war ihre symbolpolitische Bedeutung hoch. Die britische Journalist_innengruppe Corporate Watch hat diese Abschiebungen nun rekonstruiert. Ihr Fazit: „Von einem in Panik geratenen Innenministerium in aller Eile durchgeführt, waren diese Massenabschiebungen besonders brutal und dürften mit erheblichen rechtlichen Unregelmäßigkeiten einhergegangen sein.“ Hier ein Überblick.

Operation Sillath?

Der Bericht Cast away: The UK’s rushed charter flights to deport Channel crossers entstand in Zusammenarbeit mit Aktivist_innen von Calais Migrant Solidarity und beruht u.a. auf Aussagen der betroffenen Personen.

Die Autor_innen arbeiten zunächst den politischen Kontext der Abschiebungen heraus: Zwar hätte die Regierung mit der Zunahme der Channel crossings eine Reihe teils martialischer Maßnahmen ins Spiel gebracht, darunter den Einsatz von Kriegsschiffen, die Durchführung von Pushbacks auf See, eine grundsätzliche Neuregelung des bilaterlanen Grenzregimes, die Einigung auf einen gemeinsamen Aktionsplan, eine effektivere Polizeizusammenarbeit sowie technische und finanzielle Investitionen in die Küsten- und Seeüberwachung. Diese seien jedoch aus verschiedenen Gründen entweder noch nicht umgesetzt worden, noch in Umsetzung begriffen, rechtlich nicht möglich oder im Kern wirkungslos.

Insbesondere die im Sommer anvisierten (illegalen) Pushbacks auf See (siehe hier) seien bislang nicht beobachtet worden. Auch automatische Abschiebungen allein aufgrund der Nutzung des Seewegs seien unzulässig: „Es besteht kein rechtlicher Unterschied, ob jemand nach der Ankunft mit dem Boot, dem Flugzeug oder etwas anderem Asyl beantragt,“ so der Bericht. Daher versuche die Regierung, den Zugang der Channel crossers zum britischen Asylrecht auf andere Weise zu erschweren. Die Behörden „behindern systematisch Asylanträge“ und schieben die Betroffenen „nach Möglichkeit nach Frankreich oder in andere europäische Länder ab.“ Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union.

Die gezielte Abschiebung von Bootsflüchtlingen auf dieser Grundlage wurde durch die britischen Behörden bereits im Frühjahr 2020 vorbereitet und war Gegenstand einer Operation des Innenministeriums mit dem ominösen Namen „Sillath“ (siehe hier und hier), deren genauer Inhalt allerdings nie bekannt gegeben wurde. Corporate Watch legt nahe, dass die jetzige Abschiebepolitik zur Umsetzung der „Operation Sillath“ gehört. Dabei sei der Regierung sehr wohl bewusst, dass sie auf diese Weise weder die Kanalroute (wie mehrmals angekündigt) schließen, noch künftige Bootspassagiere abschrecken oder einen Mechanismus automatischer Abschiebungen etablieren könne, zumal Großbritannien nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase zur Jahreswende 2020/21 aus dem Dublin-System ausscheiden wird, dann also voraussichtlich keine „Dublin-Abschiebungen“ in EU-Länder mehr möglich sein werden. Es gehe vielmehr also um die Inszenierung eines „Spektakels des Durchgreifens“.

Gewalt, Selbstverletzung und versuchter Suizid vor der Abschiebung

Nach ihrer Ankunft in Großbritannien verbringen die Bootsflüchtlinge zumeist einige Stunden in Polizeigewahrsam. Danach, so der Bericht, werden sie in das Haftzentrum Yarl’s Wood nördlich von London verbracht, wo einer Ankündigung des Innenministeriums vom 18. August 2020 zufolge eine Short Term Holding Facility speziell für Channel crossers eingerichtet worden sei. Während des wenige Tage dauernden Aufenthalts findet das screening interview statt. „Das Innenministerium nutzt die Informationen aus diesem Interview, um Channel crossers gemäß der Dublin-III-Verordnung nach Frankreich und Deutschland abzuschieben. Wie wir gesehen haben, wurden viele dieser Dublin-III-Bewertungen eilig und irregulär vorgenommen. Sie verwenden oft nur schwache Indizienbeweise. Nur wenige Menschen hatten die Möglichkeit, auf eine Rechtsberatung oder sogar einen Dolmetscher zurückzugreifen“, so der Bericht.

Die im Augsut abgeschobenen Personen durchliefen diesen Weg und verbrachten anschließend längere Zeit in Billighotels und Wohnheimen für Asylsuchende, wo sie schließlich bei frühmorgendlichen Razzien festgenommen wurden, ohne dass über ihren Asylantrag in Großbritannien entschieden worden war. Danach gelangten sie, teils nach weiteren Zwischenstationen, in Haftzentren in der Nähe von Flughäfen, in diesem Fall nach Brook House in der Nähe des Flughafens Gatwick.

Die von Corporate Watch zusammengetragenen Zeugenaussagen stammen von Menschen, die in Brook House untergebracht waren. Die Aussagen beschreiben Situationen von Verzweiflung, Selbstverletzung, Protest und Gewalt im Vorfeld der Abschiebungen:

One night in Brook House, after someone cut himself, they locked everyone in. One man panicked and started shouting asking the guards please open the door. But he didn’t speak much English, he was shouting in Arabic. He said – ‘if you don’t open the door I will boil water in my kettle and throw it on my face.’ But they didn’t understand him, they thought he was threatening them, saying he would throw it at them. So they came with the shields, took him out of his room and put him into a solitary cell. When they put him in there they kicked him and beat him, they said ‘don’t threaten us again’.”

Gewalttätiges Wachpersonal, wie hier beschrieben, ist nach Einschätzung von Corporate Watch in Brook House „die Norm“. Auch nach einem früheren Skandal, der zu einem Wechsel des beauftragten privaten Unternehmens führte, scheint sich dies nicht verändert zu haben, wie eine Vielzahl weiterer Aussagen bestätigt.

Charterflüge nach Düsseldorf, Toulouse und Clermont-Ferrand

Auf dieser Grundlage fanden am 12. und 26. August 2020 zwei Sammelabschiebungen von Channel crossers statt. Beide Flüge führten nach Düsseldorf und Frankreich, wo am 12. August Toulouse und am 26. August Clermont-Ferrand das Ziel war. Ein für den 27. August geplanter Flug nach Spanien scheiterte nach der erfolgreichen Intervention von Rechtsanwält_innen. Über einen am 3. September geplanten Flug nach Düsseldorf liegen bislang keine Informationen vor.

Die abgeschobenen Personen stammten u.a. aus dem Irak, Jemen, Syrien, Afghanistan und Kuweit. Alle hatten, so Corporate Watch, bei ihrer Ankunft in Dover Asyl in Großbritannien beantragt und konnten auf Situationen der Verfolgung, Bedrohung und auch Folter verweisen. Einige hatten Familienmitglieder und Freunde in Großbritannien, einer war möglicherweise minderjährig. Mehrere waren durch Autoaggression oder Suizid während der Haft verletzt. Niemand wurde krimineller Handlungen beschuldigt, wie es die Boulevardpresse behauptete.

Über den ersten Abschiebeflug am 12. August heißt es, 19 Personen hätten das Charterflugzeug nach anwaltlicher Intervention wieder verlassen können; ihre Plätze hätten 14 Personen von einer „Reserveliste“ einnehmen müssen, die keinelei Zugang zu Rechtsbeistand gehabt hätten. Von denen, die ihrer Abschiebung zunächst entgangen waren, seien zwölf mit dem nächsten Charterflug am 26. August abgeschoben worden, sechs von ihnen nach Düsseldorf.

Diesen zweiten Flug hat Corporate Watch detailliert rekonstruiert. Dabei erfuhren die Journalist_innen auch von den Vorgängen am Vorabend der Abschiebung in Brook House:

That night before the flight (25. August), when we were locked in our rooms and I heard that I had lost my appeal, I was desperate. I started to cut myself. I wasn’t the only one. Eight people self-harmed or tried to kill themselves rather than be taken on that plane. One guy threw a kettle of boiling water on himself. One man tried to hang himself with the cable of the TV in his room. Three of us were taken to hospital, but sent back to the detention centre after a few hours. The other five they just took to healthcare [the clinic in Brook House] and bandaged up. About 5 in the morning they came to my room, guards with riot shields. On the way to the van, they led me through a kind of corridor which was full of people – guards, managers, officials from the Home Office. They all watched while a doctor examined me, then the doctor said – ‘yes, he’s fit to fly’. On the plane later I saw one guy hurt really badly, fresh blood on his head and on his clothes. He hadn’t just tried to stop the ticket, he really wanted to kill himself. He was taken to Germany.” 

Darüber hinaus hätten sich weitere dieser Abschiebehäftlinge seit etwa einer Woche im Hungerstreik befunden, doch auch sie seien für reisefähig erklärt worden. „Es gibt zahlreiche Aussagen über Gewalt: drei der vier Wachleute betraten das Zimmer mit Schilden, Helmen und Tränengas und verprügelten die Gefangenen, sobald sie irgendwelchen Widerstand zeigten.“ Der Bericht rekonstruiert detailliert den Transport zum Flughafen Stansted (nicht Gatwick) und den Start des gecharterten Airbus der Firma Titan Airways. Neben den 12 mit Gurten „gesicherten“ Abzuschiebenden und 48 Wachleuten – vier pro Person – begleiteten u.a. Beamte des britischen Innenministeriums den Flug ZT311 nach Düsseldorf, wo er um 9:44 Uhr eintraf. Sechs Passagiere wurden den deutschen Behörden übergeben. Soweit ersichtlich, wurden die meisten wohl dorthin verwiesen, wo sie zuletzt in Deutschland registriert waren. Einer habe blutende Schnittwunden von den Verletzungen aufgewiesen, die er sich in der Nacht zuvor an Kopf und Nacken zugefügt hatte, so wie es auch in der Zeugenaussage beschrieben wird. Er sei in Düsseldorf festgehalten worden.

Unter der Flugnummer ZT312 wurden die übrigen sechs Personen, darunter ein weiterer Mann mit Schnittwunden, nach Clermont-Ferrand gebracht und dort von der Police Aux Frontières (Grenzpolizei) in Gewahrsam genommen, konnten aber nach einigen Stunden gehen. Mit der Auflage, sich innerhalb der nächsten 45 Tage täglich zu melden sowie mit einer Reservierung von vier Übernachtungen in einem Hotel überließ man sie mehr oder weniger sich selbst.

„Sie wurden jedoch nicht einfach freigelassen“, so Corporate Watch. „Sie erhielten Ausweisungspapiere, die sie zur Ausreise aus Frankreich aufforderten und ihnen die Rückkehr untersagten. Diese Papiere ließen ihnen nur 48 Stunden Zeit, um Berufung einzulegen. Die britische Regierung aber hat erklärt, dass die per Flug nach Frankreich abgeschobenen Menschen die Möglichkeit hätten, in Frankreich Asyl zu beantragen. Dies ist eindeutig nicht wahr.“

Einer der Betroffenen erklärte: “After giving me the expulsion papers the French policeman said ‘Now you can go to England.’”