Am 11. November gegen 15:00 eskaliert ein Polizeieinsatz auf dem Camp am BMX-Gelände in Calais [1]. Ein CRS-Beamter schießt einem Eritreer mit einem Gummigeschoss ins Gesicht und verletzt ihn schwer. Die Polizei behindert den Transport des Schwerverletzten, der auch noch eine Woche später im Krankenhaus behandelt werden muss, wo er nach wie vor nicht ansprechbar ist, und sein Zustand als kritisch eingeschätzt wird. Die Eritreer_innen in Calais wenden sich mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit.
Autor: sascha
Gemeinsame Erklärung von sieben Calaiser Organisationen.
Übersetzung aus Passeurs d’hospitalités.
Eine Woche nach dem Besuch von Claire Hédon, der französischen Défenseure des droits und drei Tage nach der Demonstration für die Rechte der exilierten Menschen (siehe hier) hat am „Hospital Jungle“ ohne offizielle rechtliche Grundlage eine Räumung im großen Stil stattgefunden. In Calais scheint zu gelten, dass Dreistigkeit siegt.
Am 25. September hat der französische Staatsrat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lille bestätigt, das für einige Bereiche der Calaiser Innenstadt ausgesprochene Verbot der Nahrungsmittelausgabe für Migrant_innen nicht aufzuheben.
Voyez ci-dessous pour la version française
von Philippe Wannesson (Übersetzung: Bettina Henn)
Die Migrant_innen befanden sich in einer Situation dreifacher Verwundbarkeit anlässlich der möglicherweise ersten Welle der Corona-Epidemie: Verwundbarkeit aufgrund ihrer Situation, Verwundbarkeit aufgrund der inkohärenten Maßnahmen des Staates angesichts der Epidemie, Verwundbarkeit aufgrund des offenbaren Willens des Staates nichts oder nur ein Minimum zu verändern und aufgrund der Politik der Abschreckung ihnen gegenüber. Als diese Politik in Angriff genommen wurde, war es der Justiz möglich, widersprüchliche Urteile zu fällen. Um die Situation noch komplizierter zu machen, konnten die ergriffenen Maßnahmen von einer Präfektur zur andern noch variieren. Betrachten wir stellvertretend einige typische Situationen.