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Channel crossings & UK

Neue Vereinbarung zur Externalisierung der britischen Grenze

Unterzeichnung der britisch-französischen Vereinbarung am 20. November 2020. (Quelle: Gérald Darmanin / Twitter)

Die britische Innenministerin Priti Patel und ihr französischer Amtskollege Gérald Darmanin schlossen am 28. November 2020 eine neue zwischenstaatliche Vereinbarung zur Bekämpfung der Bootspassagen nach Großbritannien. In einem gemeinsamen Statement sprechen sie von ihrer Entschlossenheit, „das Phänomen der kleinen Boote zu eleminieren (to eliminate the small boats phenomenon)“. Es ist jedoch absehbar, dass dies, wie ähnliche Ankündigungen der vergangenen Jahre, Rhetorik bleiben wird. Denn tatsächlich beinhaltet die Vereinbarung (oder das, was über sie bekannt gegeben wurde) nichts, das nicht auch in früheren Texten schon formuliert wurde. Was die neue Vereinbarung vor allem auszeichnet, ist ein Festhalten an etablierten Mustern der Sekuritisierung (siehe hier) und vor allem: der Externalisierung der britischen Grenzpolitik auf französisches Territorium. Schauen wir uns die Sache genauer an.

Vereinbarungen zur Externalisierung der britischen Grenze reichen dreieinhalb Jahrzehnte zurück und wurden in den Abkommen von Canterbury (1986), Sangatte (1991 und 2000), Le Touquet (2003), Evian (2009) und Sandhurst (2018) geregelt. Das kontinentaleuropäisch-britische Grenzregime ist damit im wesentlichen zwischenstaatlich verfasst, nicht aber EU-rechtlich kodifiziert; es bleibt also (im Gegensatz etwa zur Dublin-Verordnung der EU) vom Brexit unberührt. Gemeinsam ist diesen Vereinbarungen auch, dass die bis zum Herbst 2018 nur sporadisch praktizierten Bootspassagen faktisch keine Rolle spielen. Im Fokus standen vielmehr die Sekuritisierung des Kanaltunnels und des Fährhafens von Calais, später dann der im Landesinnern gelegenen Abfahrtbahnhöfe der Eurostar-Züge, anderer französischer Fährhäfen mit Anbindung an Großbritannien sowie des Hinterland dieser neuralgischen Punkte; in der Regel sagte Großbritannien erhebliche Finanzmittel zu, die beispierlsweise in Hochsicherheitszäune und Überwachungstechnologien investiert wurden. Alles in allem aber betraf dies Orte an Land, nicht jedoch die See. Als erste Vereinbarung zur Verhinderung von Bootspassagen beschlossen die Innenminister_innen beider Staaten im Januar 2019 einen Joint action plan, der u.a. die Abstimmung der Seerettung, die verstärkte Überwachung der französischen Küste, weitere Sicherheitstechnologien und möglichst viele Rückschiebungen vorsah. Insgesamt ist das maritime Grenzregime, sofern es die Migration betrifft, also ausgesprochen jung.

Die aktuelle Vereinbarung schreibt nun den Joint action plan von 2019 sowie eine kleinere, im Juli 2020 in Calais getroffene Vereinbarung (siehe hier) fort. Zugleich markiert sie den vorläufigen Schlusspunkt eines Konflikts, in dem Großbritannien wesentlich radikalere Forderungen an Frankreich gestellt hatte, u.a. um dessen Kooperationsbereitschaft im Fall von Pushbacks auf See auszuloten.

In ihrem gemeinsamen Statement nennen Patel und Darmanin sechs Maßnahmen der neuen Vereinbarung, für deren Umsetzung Großbritannien 31,4 Millionen € bereitstellen werde.

An erster Stelle steht eine Aufstockung der französischen Strafverfolgungskapazitäten sowie der Gendarmerie- und Polizeipatroillen an Land zwischen Dunkerque und Boulogne, jenem 150 Kilometer langen Küstenabschnitt also, von dem aus die meisten Boote ablegen, weil von dort aus die geringste Diszanz zu überwinden ist. Die Höhe der personellen Aufstockung bleibt unklar, doch spricht das britische Innenministerium in einer begleitenden Mitteilung von einer Verdopplung ab dem morgigen 1. Dezember.

Eng damit verbunden ist ein zweiter Punkt, nämlich die Bereitstellung weiterer Hightech zur Überwachung des Geländes und zum Aufspüren von Migrant_innen („rolling out a new wave of cutting-edge surveillance and detention technology“, „including drones, radar equipment, optronic binoculars and fixed cameras“), um potenzielle Bootspassagiere bereits vor dem Ablegen zu identifizieren.

Drittens würdigen Patel und Darmanin die nach ihrem Treffen in Calais im Juli eingerichtete Joint Intelligence Cell (JIC) und weisen darauf hin, dass diese bei 140 Festnahmen mitgewirkt und die Passage von ungefähr 1.100 Personen verhindert habe. Gremien grenzpolizeilicher Zusammenarbeit bestehen unter ähnlichen Bezeichnungen schon länger und verweisen auf vergleichbare Ermittlungserfolge, ohne dass dies die Situation bislang grundlegend verändert hätte.

Nicht neu sind auch zwei weitere Punkte: Viertens geht es um die Unterstützung für „Unterkünfte, um [die Migrant_innen] aus den Händen krimineller Banden zu lösen“, womit die im Rahmen von Räumungen routinemäßig praktizierten Verbringungen in Aufnahmezentren (CAES) gemeint sein dürften, aus denen die Betroffenen meist bereits nach kurzer Zeit wieder zurückkehren. Fünftens schließlich ist von „verstärkter Grenzsicherheit an Häfen in Nord- und Westfrankreich“ die Rede, „um die Möglichkeiten für den Schmuggel zu reduzieren“ und Migration „mittels Frachtverkehr“ zu verhindern; da solche Maßnahmen in Nordfrankreich bereits seit Jahren umgesetzt werden und in Calais und Dunkerque festungsartige Anlagen hervorgebracht haben, dürften hier einerseits Häfen in der Normandie und Bretagne gemeint sein, andererseits eine Flankierung der zu erwartenden Verkehrsstauungen und der zu ihrem Management vorgesehenen Maßnahmen im Kontext des Brexit.

Die Vereinbarung treibt also vor allem die Externalisierung der Grenzüberwachung voran und passt sie den Dynamiken der Kanalroute an. Leitgdanke scheint zu sein, die Bekämpfung der Boote selbst von See auf das besser sekuritisierte Festland zu verlagern, was Nordfrankreich ein weiteres Mal als migrationspolitisches Glacis Großbritanniens ausweist – und es für diese Dienstleistung honoriert. Entsprechend beschränken sich die Ministerin und der Minister nicht auf die Bootspassagen und ihre angeblich „vollständige“ Verhinderung in naher Zukunft. Die Rede ist vielmehr auch davon, „von Reisen in das Gebiet von Calais und der Bildung illegaler Camps abzuschrecken.“ Die regelmäßigen Räumungen der Camps und die anhaltende Polizeigewalt gegen ihre Bewohner_innen erscheinen also im Sinne dieser Zielsetzung funktional.

Nicht zuletzt deutete Patel im Kontext der neuen Vereinbarung an, welchen Weg Großbritannien nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase zum Jaheswechsel 2020/21 gehen könnte. Die gemeinsamen Maßnahmen mit Frankreich seien „nur ein Element des Plans, diese Route ungangbar zu machen. Wir reparieren unser kaputtes Asylsystem, um es fest und fair zu machen, nehmen Menschen über sichere und legale Routen auf und stoppen den Missbrauch des Systems durch Leute, die aus sicheren EU-Ländern kommen.“ Was sich hier für die Zeit nach Dublin andeutet, ist der kategoriale Ausschluss aller, die aus Calais und überhaupt aus der Europäischen Union übersetzen. Die „sicheren und legalen Routen“, von denen Patel spricht, würden dann an den Exilierten vorbeiführen (siehe hier).

Unterdessen ist die Zahl der Menschen, die auf Booten nach Großbritannien gelangen, auf über 10.000 seit 2018 und über 8.000 seit Jahresbeginn gestiegen. Nach knapp 2.000 im September und knapp 500 im Oktober waren es über 600 im November. Der Rückgang ist nicht Folge des Grenzregimes, sondern jahreszeitlich bedingt. Im Vergleich zu den Vorjahresmonaten liegt die Zahl der gelungenen Passagen um ein Vielfaches höher. Die Dynamik hält also an.