Seit 2020 galt in Calais fast ununterbrochen ein Verbot kostenloser Wasser- und Nahrungsverteilungen an Exilierte, sofern diese Hilfe in bestimmten Teilen der Stadt und ohne staatlichen Auftrag erfolgte. Faktisch war es unabhängigen Organisationen damit untersagt, lebenswichtige Hilfe dort zu leisten, wo sie gebraucht wird: bei den Camps. Eine Klage der betroffenen Organisationen hatte nun Erfolg: Das Verwaltungsgericht in Lille hob die Verbotsverfügungen der Präfektur auf. Die Solidaritätsbewegung hat auf einem wichtigen juristischen Konfliktfeld damit einen Sieg errungen.
Schlagwort: Hilfsverbot
Antimigrantische Zwecklandschaft
Erneut blockierte die Stadtverwaltung von Calais einen informellen Lebensort von Gefüchteten am Quai du Danube auf brachiale Weise. Schwere Felsklötze wurden am 13. September 2022 großflächig auf dem Areal verteilt, sodass es nicht mehr möglich ist, sich dort in Zelten niederzulassen. Das Gelände befindet sich in der Innenstadt von Calais und war in den vergangenen Wochen einem schrittweise verstärkten Druck ausgesetzt.
Rückkehr der Hilfsverbote
Auf Anweisung des französischen Innenministers erließ der damalige Präfekt des Departements Pas-de-Calais, Louis de Franc, am 10. September 2020 zum ersten Mal ein Verbot bestimmter zivilgesellschaftlicher Hilfeleistungen in Calais (siehe hier). Das Verbot zwar zeitlich befristet, allerdings verlängerte die Präfektur es über zwanzig Mal und passte es, wenn nötig, einer Veränderung der Camp-Standorte an. Im April 2022 endete das Verbot stillschweigend, indem keine weitere Verlängerung erfolgte. Eine Verbesserung der Stuation bedeutete dies, soweit wir es beurteilen können, nicht wirklich. Nun aber hat ein neuer Präfekt, Jacques Billant, ein neues Verbot verfügt. Momentan untersagt es die kostenlose Verteilung von Wasser und Nahrung im Umfeld zweier innerstädtischer Camps in Calais. Wie die frühere Serie von Hilfsverboten, behindert und delegitimiert es die Arbeit unabhängiger Organisationen und schafft die Illusion einer staatlichen Fürsorge, die sich in der Realität jedoch als Element einer antimigrantischen Ordnungspolitik für den städtischen Raum erweist.