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Belegung der Bibby Stockholm verschoben

[Update: Nach der unten beschriebenen Verschiebung begann die Belegung des Schiffs am 7. August 2023 mit zunächst 15 Personen. Zwanzig weitere verweigerten offenbar die Unterbringung. Wenige Tage später wurden auf dem Schiff Legionellen festgestellt und die inzwischen 39 dort untergebrachten Personen wieder verlegt. Ende August war das Innenministerium auf eine Medienanfrage noch nicht in der Lage, irgendeinen Zeitrahmen für die Belegung des Schiffs anzugeben.]

Das im Hafen von Portland liegende Schiff Bibby Stockholm sollte am 1. August 2023 mit den ersten – je nach Quelle – 40 oder 50 von insgesamt über 500 Geflüchteten belegt werden. Es ist Teil einer neuen Infrastruktur lagerartiger Massenunterkünfte für Menschen, die per Schlauchboot den Ärmelkanal überquert haben (siehe hier und hier). Erfolgt ist die Belegung bislang nicht, nachdem die Fire Brigades Union (FBU) auf Sicherheitsrisiken hingewiesen hatte. Gleichwohl hält die Regierung an einer kurzfristigen Inbetriebnahme der Massenunterkunft fest.

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Allmählicher Start des britischen Lagersystems

Die seit dem Frühjahr geplanten Massenunterkünfte der britischen Regierung für Bootspassagiere (siehe hier) nehmen allmählich ihren Betrieb auf. Mitte Juli wurden die ersten 46 Männer auf das stillgelegte Militärgelände Wethersfield in der Grafschaft Essex gebracht, weitere 50 Männer sollen am morgigen 1. August auf dem Schiff Bibby Stockholm in Portland untergebracht werden. Die Kapazität dieser beiden sowie einer dritten Anlage soll bis zum Herbst stark erhöht werden, auch mit Hilfe von Zelten.

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Einstieg in ein britisches Lagersystem?

(Mit einem Update vom 31. März 2023) Wenige Wochen, nachdem die Londoner Regierung eines der restriktivsten Migrationsgesetze Europas auf den Weg gebracht hat (siehe hier), erwarten britische Medien noch eine weitere Verschärfung: Offenbar ist geplant, Asylsuchende nicht mehr, wie bisler üblich, in Hotels unterzubringen, sondern auf stillgelegten Fähren und auf Militärstützpunkten. Die Verschärfung soll sowohl für Menschen gelten, die über den Ärmelkanal nach Großbritannien übersetzen, als auch für solche, die bereits ein Anerkennungsverfahren durchlaufen.