[Mit einem Update zum Prozessausgang] Am 30. September und 1. Oktober 2021 wird der ‚Mawda-Prozess‘ vor dem Berufungsgericht im belgischen Mons fortgesetzt. Ein Teil dieses Falles wird neu verhandelt, nachdem der Polizeibeamte, der das Kind während eines Polizeieinsatzes getötet hatte, gegen seine Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 400 Euro Berufung eingelegt hat.
Schlagwort: Mawda
Im belgischen Mons ist am 12. Februar 2021 das Urteil im Straverfahren um den Tod des kurdischen Mädchens Mawda gesprochen worden. Das im nordrhein-westfälischem Mönchengladbach geborene Kind hatte mit seiner Familie in den Camps von Grande-Synthe gelebt, um von dort nach Großbritannien zu gelangen. Während einer auf dem Umweg über Belgien durchgeführten Schleusung starb Mawda in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2018 im Alter von zwei Jahren durch einen Schuss, den ein belgischer Polizist auf das Fahrzeug mit den Migrant_innen abgegeben hatte. Das Fahrzeug wurde zu diesem Zeitpunkt bereits von mehreren Polizeifahrzeugen verfolgt und konnte praktisch nicht mehr entkommen (siehe hier und hier). Angeklagt waren neben dem Polizisten auch der Fahrer und eine dritte Person. Die beiden Erstgenannten wurden nun schuldig gesprochen und zu Haftstrafen (im Fall des Polizisten auf Bewährung) verurteilt. Wir werden die Hintergründe des Falls anhands der Erkenntnisse, die belgische Beobachter_innen des Prozesses gewinnen konnten, in einem separaten Beitrag ausleuchten. Hier zunächst ihr Bericht über die Urteilsverkündung:
Am heutigen 23. November beginnt im belgischen Mons der Strafprozess, der die Schuld am Tod des kurdischen Mädchens Mawda klären soll. Das in Deutschland geborene Kind hatte mit seiner Familie in den Camps von Grande-Synthe gelebt und war während einer Schleusung, die über Belgien abgewickelt wurde, in der Nacht zum 17. Mai 2018 von einem belgischen Polizisten erschossen worden. Die Schüsse fielen, als das für die Schleusung benutzte Fahrzeug bereits nicht mehr entkommen konnte und anhielt. Der Fall wurde in Belgien als öffentlicher Skandal begriffen; das oben abgebildete Foto Mawdas wurde dabei zum Symbol für Polizeigewalt gegen Geflüchtete. Angeklagt sind nun der Todesschütze und als mutmaßlicher Schleuser der Fahrer des Fahrzeugs.
Im belgischen Mons begann am 6. August der Strafprozess u.a. gegen den Polizisten, der in der Nacht zum 17. Mai 2018 während der Verfolgung eines mutmaßlichen Schleuserfahrzeugs auf die Fahrerkabine geschossen und dadurch das kurdische Mädchen Mawda getötet hatte (siehe hier). Der Fall hatte in Belgien für erhebliches Aufsehen gesorgt. Eine Prozessbeobachterin berichtet.
Juristische Vorentscheidung im „Fall Mawda“
In der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2018 endete eine Schleusung von Nordfrankreich über Belgien nach Großbritannien in einer Katastrophe. Auf einer Autobahn nahe der belgischen Stadt Mons schoss ein Polizist während einer Verfolgungsfahrt auf den Kleintransporter, in dem sich die Geflüchteten befanden. Dabei tötete er ein Kind: Die zweijährige Madwa, die mit ihrer kurdischen Familie in den Camps von Grande-Synthe und zuvor in Deuschland gelebt hatte. Der „Fall Mawda“ erregte in Belgien erhebliche Aufmerksamkeit. Nun fiel eine juristische Vorentscheidung bezüglich der Anklage gegen den Täter.