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Calais

Räumungen als Enteignung

Eine Recherche in Calais

Einsatzfahrzeuge des Konvoi. (Foto: Th. Müller)

Im Januar 2021 hatten wir Gelegenheit, die Calaiser Initiative Human Rights Observers (HRO) einen Tag lang zu begleiten. Gemeinsam folgten wir dem Polizeikonvoi, der an diesem Tag insgesamt sieben Camps räumte, und danach fuhren wir zu einem Ort, an den ein Teil der dabei beschlagnahmten Gegenstände gebracht wird. Was wir beobachten, war der Normalfall: Nichts an diesem Tag war etwas anderes als Routine. Es kam, soweit wir sehen konnten, nicht zu physischer Gewalt. Und oft hatten die betroffenen Menschen ihre Sachen bereits vor der Polizei in Sicherheit gebracht – sie hatten sich sozusagen selbst geräumt. Manchmal, so erzählten die beiden Freiwilligen der HRO, würden sie Journalist_innen mitnehmen. Es komme vor, dass diese eine falsche Vorstellung von den Räumungen hätten, auf spektakuläre Bilder hofften und enttäuscht seien, wenn nichts eskaliere. Aber es ist offentlichtlich, dass gerade das Routinierte den Kern der Gewalt ausmacht. Diese Normalität wollen wir daher möglichst präzise beschreiben.

Drei Typen von Räumungen

Seit der Zerstörung der Siedlung, die mit zeitweise über 10.000 Bewohner_innen in den Jahren 2015/16 weltweit zum Inbegriff der Calaiser Jungles geworden war, ist die Räumungen aller neu entstandenen Siedlungsplätze ein integraler Bestandteil der Politik gegenüber den Menschen, die in Calais eine Gelegenheit suchen, nach Großbritannien zu gelangen. Auch wenn alle Räumungen das Ziel teilen, die Neuentstehung einer dauerhaften Siedlung zu verhindern und die Migrant_innen zu zermürben, unterscheiden sie sich in ihrer Ausführung stark. 

Einige Räumungen sollen einen Siedlungsplatz dauerhaft aus dem Spiel nehmen. Ihnen geht in der Regel ein juristisches Verfahren voraus, um einen Räumungstitel zu erwirken. Dieser wird von der Polizei vollstreckt und das Gelände danach eingezäunt (siehe beispielsweise hier)

Zweitens gibt es größere Räumungen, die von den Behörden als mise-à-l’abri, als Unterbringung obdachloser Personen, bezeichnet werden. Dabei werden die geräumten Personen oft vor die Wahl zwischen Inhaftierung oder Unterbringung in eine Aufnahmeeinrichtung (CAES) weit weg von Calais gestellt. Diese Räumungen, die zuletzt im Zentrum von Calais durchgeführt wurden (siehe hier), gelten offiziell als humanitäre Operationen. Der Siedlungsplatz wird nicht zwingend unzugänglich gemacht, und die betroffenen Menschen kehren meist bereits nach kurzer Zeit wieder zurück.

Die meisten Räumungen entsprechen dem dritten Typus. Sie erfolgen ohne Räumungstitel und ohne Unterbringung, werden jedoch in der Regel im Abstand von 48 Stunden durchgeführt. Diese Art von Räumungen war es, die wir am 17. Januar 2021 gemeinsam mit zwei Freiwilligen der HRO beobachten können.

Hinter dem Konvoi

Als Treffpunkt mit den Human Rights Observers hatten wir das Polizeikommissariat in der Innenstadt von Calais vereinbart. Als wir um 8 Uhr dort eintrafen, parkten der Konvoi bereits vor dem Gebäude. Ihm würden wir den Tag über folgen, so wie es die Freiwilligenteams der HRO an jedem Tag tun, an dem eine Räumung erwartet wird – zurzeit also mindestens an jedem zweiten Tag. Die HRO-Teams folgen dabei einem festgelegten Protokoll, das die Verlässlichkeit der ermittelten Infomationen gewährleistet und sicherstellt, dass die Anwesenheit Beobachtung nicht zu einer Eskaliserung der Situation führt. An diesem Sonntag, dem 17. Januar, würde der Konvoi bis zum späten Vormittag sieben Siedlungsplätze der Migrant_innen abfahren.

Der Konvoi bestand aus einem Geländewagen der Police Nationale, vier Mannschaftswagen der Gendarmerie und einem Gefangenentransporter. Diese wurden von drei Zivilfahrzeugen begleitet, einem kleinen Tieflader, einem geschlossenen Transporter sowie einem PKW mit vier Übersetzern.

Als erstes konnten wir die Räumung des Camps am Épopée-Stadion beobachten. Es befindet sich direkt an der hohen und mit Stacheldraht gesicherten Betonmauer, die 2016/17 errichtet wurde, um die Zubringerautobahn zum Fährhafen vor den Migrant_innen zu sichern. Als wir in Sichtweite des Camps kamen, sprachen die Gendarmen uns an, und obwohl wir die entsprechende Frage verneinten und uns als Forscher vorstellten, stuften sie uns offenbar als Journalisten ein und unterzogen uns der anscheinend standardisierten Prozedur für den Umgang mit Medienvertreter_innen während solcher Räumungen. Dies beinhaltete die Feststellung unserer Personalien, einschließlich Fotografierens unserer Ausweise, sowie ein kurzes Briefing, dass uns während der Räumungen das Betreten des Operationsbereichs untersagt sei, an dessen Grenze einige Beamte eine kleine Polizeikette bildeten. Der Abstand zum Camp betrug vielleicht hundert Meter, sodass nur wenig von dem erkennbar war, was dort geschah.

Die Polizei sollte im gesamten Verlauf des Tages die Polizeikette so weit im Vorfeld der betroffenen Camps aufstellen, dass die Beobachtung  erheblich erschwert wurde. Wie unsere Begleiterinnen uns erklärten, hat die Polizei diese räumliche Distanz während der vergangenen Monate immer weiter erhöht. Mit Blick auf die Pressefreiheit hat diese Praxis in Frankreich für Kontroversen gesorgt (siehe hier). Zuletzt haben die Journalisten Louis Witter und Simon Hamy erfolglos versucht, sie durch das Verwaltungsgericht Lille untersagen zu lassen. Inzwischen liegt der Fall beim Staatsrat, dem obersten französischen Gericht, und wird voraussichtlich Anfang Februar 2021 entschieden. [1, 2, 3]

Gendarmen sperren den Zugang zur Räumung in Marck, die hinter der Einfahrt mit dem grünen Tor im rechten Bildteil stattfindet. (Foto: Th. Müller)

Einen knappen Kilometer vom Stadion entfernt wurde als zweiter Siedlungsplatz ein Camp an der Sporthalle Calypso geräumt, und auch hier konnten wir aufgrund der Polizeiabsperrungen nur wenig beobachten. Ein zweites Mal wollte die Gendarmerie unsere Personalien kontrollieren, unterließ es aber, vielleicht weil ihr klar wurde, dass sie es zwanzig Minuten vorher bereits getan hatte.

Als dritter Platz kam das BMX-Camp an die Reihe. Es befindet sich ebenfalls an der Hochsicherheitsmauer entlang der Hafenautobahn neben einer Sportanlage, von der es seinen Namen hat. Im vergangenen Jahr war es Schauplatz massiver Polizeigewalt gewesen, bei u.a. ein eritreischer Mann durch ein Gummigeschoss schwer verletzt worden war (siehe hier). Aufgrund der Topographie konnten wir die Räumung des BMX-Camps trotz Polizeisperre gut beobachten. Die Migrant_innen waren der Räumung zuvorgekommen und hatten ihre Zelte bereits vor dem Eintreffen des Konvois von der Wiese, auf der sie leben und wo noch ein Lagerfeuer brannte, auf eine Freiflächen an einem Parkplatz in Sicherheit gebracht; der Platz stand also voller abgestellter Zelte, neben denen die Bewohner_innen warteten, bis der Konvoi weiterzog. Ob diese Praxis der „Selbsträumung“ auch an den beiden ersten geräumten Camps Anwendung gefunden hatte, konnten wir nicht beobachten, aber es ist wahrschedinlich die effektivste Methode, um die Wegnahme seines Besitzes zu vermeiden. Währenddessen durchkämmten die Polizisten einige Gebüschstreifen am Rande der Wiese und machten sich an einigen dort hängenden Plastikplanen zu schaffen. Auf dem Parkplatz waren ein paar alte Mobiltoiletten aufgestellt, daneben ein Stapel Trinkwasserkanister, und während Polizei und Gendarmerie ihre Räumung fortsetzten, begann die staatlich mandatierte Hilfsorganisation La Vie Active auf der gegenüberliegenden Seite des Parkplates, aus drei Transporten mit dem Logo der Präfektur heraus Mahlzeiten und Trinkwasser zu verteilen. Die Gendarmerie filmte das HRO-Team und uns – nebenher bemerkt: illegal  – mit einem Mobiltelefon. Es folgte eine weitere Personenkontrolle, diesmal durch einen ständigen Posten der Compagnies Républicaines de Sécurité (CRS). Der Beamte ließ sich Zeit, und inzwischen war der Konvoi nicht mehr zu sehen. Manchmal, so erfuhren wir, versuche die Polizei mit solchen Tricks, die HRO vom Konvoi zu trennen. Aber der Konvoi fuhr an diesem Tag eine Standardstrecke ab.

Filmender Gendarm bei der Räumung des BMX-Camps. (Foto: Th. Müller)

Er räumte als nächstes das Camp Unicorn, das knapp hinter der Grenze der Nachbargemeinde Gemeinde Marck liegt und einen guten Zugang zu den Infrastrukturen der Lastkraftverkehrs auf dem Weg zum Fährhafen bietet. Einige der Bewohner_innen, die wie wir außerhalb der Polizeikette warteten, waren sehr jung und wahrscheinlich noch minderjährig. Auf dem Gelände des Camps war zu beobachten, dass zahlreiche Zelte zum Tieflader und zum Transporter geschleift wurden. Außerdem kam es zu einer Festnahme, der einzigen an diesem Tag. 

In der Gegend des Calaiser Zentralkrankenhauses wurden zwei weitere Camps geräumt: eines westlich hinter dem Krankenhaus in der Zone verte du Colombier Virval, ein anderes in dem weitläufigen Brachgelände auf der anderen Seite des Krankenhauses, wo sich bis September 2020 der von bis zu 800 Menschen bewohnte Hospital Jungle befunden hatte (siehe hier). An beiden Orten war gut sichtbar, dass die Behörden vermehrt dazu übergehen, solche Gelände zu roden und den Bewohner_innen dadurch ihren Schutz zu nehmen, während die Einsatzkräfte gleichzeitig ein freieres Sichtfeld erhalten. 

Das Gelände des früheren Hospital Jungle ist trotz der Rodungen noch immer riesig und unübersichtlich; durchzogen von wassergefüllten Gräben, die teils auf improvisierten Trittsteinen überquert werden müssen, gehen Gebüsche, Grasflächen und Wasserlachen ineinander über. Die verbliebenen Siedlungsplätze sind weit über das Gelände verstreut und veränder ihre Standorte ständig. Aufgrund der Weitläufigkeitist ist eine Polizeiabsperrung hier nicht zu realisieren. Bis Dezember war es für die HRO kein Problem,  das Gelände während der Räumungen zu betreten. Nun jedoch erteilte die Polizei uns, sobald sie uns wahrnahm, einen Platzverweis mit der Begründung, es handle sich um ein Privatgrundstück. Kurz darauf kam es zu einer grotesken Szene: Während die Polizei allmählich aus dem Gelände abrückte, betrat in Gegenrichtung ein Jäger mit Hund und Gewehr das Gelände, trotz des per Schild ausgewiesenen Jagdverbotes. 

Schließlich durchquerte der Konvoi die Stadt, um noch ein Camp auf dem Gelände des geschlossenen Möbelhauses Conforama zu räumen. Anders als die bisherig betroffenen Plätze, liegt es ganz im Westen von Calais auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Coquelle. Von hier aus ist es möglich, auf die Autobahnabfahrt zum Eurotunnel zu gelangen.

An der Ressourcerie

Der Ablauf der beobachteten Räumungen war grundsätzlich ähnlich. Dort, wo die Migrant_innen den Siedlungsplatz nicht vorher selbst geräumt hatten, wurden sie von der Gendarmerie vertrieben. Soweit wir beobachten konnten, wurde ihnen dabei keine Gelegenheit mehr gegeben, ihre Zelte selbst abzubauen und sie mit ihren Habseligkeiten mitzunehmen. Sodann wurden die zurückgebliebenen Zelte und Gegenstände zum Teil auf den Tieflader geworfen, der sie direkt zur Mülldeponie bringt, zum Teil in den geschlossenen Transporter gepackt, der sie zur sogenannten Ressourcerie bringt.

Der Tieflader und der Transporter während der Räumung des Camps in der Zone verte du Colombier Virval. (Foto: Th. Müller)

La Ressourcerie ist ein weißer Stahlcontainer in einem Gewerbegebiet am östlichen Rand von Calais. Der Container ist von den Camps, deren Räumungen wir zuerst erlebt haben, einigermaßen gut erreichbar. Vom Conforama hingegen muss man von der westlichen zur östlichen Stadtgrenze, um hierhin zu gelangen. Der Container ist werktags von 10 bis 12 Uhr genöffnet. Während dieser Zeit können die Migrant_innen prüfen, ob ihre weggenommenen Gegenstände darin sind, und diese zurückfordern. Was nicht zurückgegeben wird, landet irgendwann ebenfalls auf der Deponie.

Der Entscheidung, welche Dinge in den Container gebracht werden und dann möglicherweise zurückgegeben werden können, und welche direkt als Müll behandelt werden, liegt theoretisch die Bewertung zugrunde, ob es sich nach französischem Recht um aufgegebene Gegenstände handelt. Nach unserer Beobachtung scheint die Entscheidung jedoch opportunistisch danach getroffen zu werden, was den Einsatz- und Reinigungskräften bei der jeweiligen Räumung am praktikabelsten erscheint. Ebenso kommt es vor, dass Gegenstände beim Abtransport beschädigt werden.

Dass das Vorgehen der Behörden die fundamentalen Rechte der Migrant_innen verletzt, liegt aus verschiedenen Gründen auf der Hand. Rechtlich stützen sich die Behörden auf das Verbot, Abfälle oder unhygienische Gegenstände an dafür nicht vorgesehenen Orten zu deponieren. Zelte und persönliches Eigentum als aufgegebenen und illegal gelagerten Abfall anzusehen und zu entsorgen, ist juristisch bereits fragwürdig.  Schwerer wiegt jedenfalls die Auffassung des französischen Rechts, dass das Zelt einer obdachlosen Person als Wohnung zu betrachten ist und daher dem Schutz der Wohnung unterliegt. Die formalen Hürden für die Räumung einer Wohnung wären ungleich höher. Die Behörden müssten theoretisch also zunächst vor dem Tribunal de Grande Instance (TGI) einen Räumungstitel erstreiten, um die Zelte eines Camps zu räumen. [4] Und selbst wenn dieser Räumungstitel vorläge, gäbe es immer noch keine Rechtsgrundlage, der zu räumenden Person die Möglichkeit zu verweigern, ihre persönlichen Dinge einfach mitzunehmen.

Die dokumentarische Tätigkeit von HRO kann diese Rechtsverletzungen zwar nicht unterbinden, leistet aber einen wichtigen Beitrag, um ihre Auswirkungen zu begrenzen. Zwar haben wir massive Polizeigewalt nicht selbst beobachten können, und sie ist bei den routinemäßigen Räumungen dieses Typs anscheinend auch nicht an der Tagesordnung. Aber es gab allein im vergangenen Jahr mehrere eklatante Fälle, die oft nur so öffentlich bekannt wurden und im Idealfall juristisch aufgearbeitet werden können. [5]

Allerdings realisieren die Räumungen einen großen Teil ihrer entmutigenden Intention nicht über physische Gewalt, sondern über Techniken der Schikane, der Machtdemonstration, der Zermürbung und der Schaffung einer räumlichen Distanz gegenüber der Öffentlichkeit. In diesem Kontext spielt die Wegnahme von Gegenständen eine Schlüsselrolle. Da in der Praxis nicht zu erwaren ist, dass die betroffenen Migrant_innen sich nachträglich juristisch zur Wehr setzen, tritt die Polizei entsprechend bedrohlich auf, sodass die Betroffenen lieber flüchten und zurücklassen, was sie nicht mitnehmen können. Es wurde uns von regelrechten Jagdszenen berichtet, die durch die Beobachtung der HRO unterbunden werden konnten. In anderen Fällen wird den Migrant_innen nur gestattet, das mitzunehmen, was sie am Körper tragen. Ganz praktisch erleichtert die Dokumentation der beschlagnahmten Gegenstände an der Ressorcerie durch die HRO es den Migrant_innen abzuschätzen, ob die Rückforderung der Gegenständen überhaupt Chancen auf Erfolg hat. [6]

In der Praxis stellen die Räumungen im Zweitage-Rhythmus eine im Winter unter Umständen gesundheitsgefährdende Schikane dar. Es besteht das Risiko, dass Schlafsäcke, Zelte und sonstige Habseligkeiten direkt weggeworfen werden. Auch wenn sie in den Container gebracht werden und unbeschädigt bleiben, ist es dennoch schwer oder unmöglich, sie am gleichen Tag abzuholen. Die zweistündige Öffnungszeit des Containers und seine Lage am Rand der Stadt sind zusätzliche Hürden. 

Unter den beschlagnahmten Gegenständen, die aus dem Transporter in den Container gepackt wurden, fanden wir u.a. Schlafsäcke, Zelte, Zeltstangen, Isomatten, ein paar Schuhe und ein Fahrrad – Gegenstände, die für die unmittelbare Daseinsvorsorge der Migrant_innen essenziell sind. Vor allem aber wurde erst an der Ressourcerie sichtbar, welche Menge an privaten Gegenständen beschlagnahmt worden war. Aus der Diszanz heraus war dieses Ausmaß unsichtbar geblieben. Nur auf die Ladefläche des Tiefladers hatten wir einen Blick werfen können. Und darauf hatte noch einmal ungefähr die gleiche Menge gelegen.

Quellen:

  1. https://www.coe.int/en/web/media-freedom/detail-alert?p_p_id=sojdashboard_WAR_coesojportlet&p_p_lifecycle=0&p_p_col_id=column-4&p_p_col_count=1&_sojdashboard_WAR_coesojportlet_alertId=79671412
  2. https://www.mediacites.fr/breve/lille/2021/01/05/la-liberte-dinformer-sur-les-evacuations-de-camps-de-migrants-sinvite-au-tribunal-de-lille/
  3. https://www.mediacites.fr/breve/lille/2021/01/05/la-liberte-dinformer-sur-les-evacuations-de-camps-de-migrants-sinvite-au-tribunal-de-lille/
  4. https://www.lavoixdunord.fr/925818/article/2021-01-26/la-police-t-elle-le-droit-d-emporter-ou-de-degrader-les-tentes-des-sdf-ou?utm_source=mailing&mediego_euid=e00MUUJ&utm_campaign=mediego-soir&utm_medium=email&mediego_ruuid=b7191680-e681-487d-9593-b6e164e09bcd_6&mediego_campaign=20210126_9e5914e5-478a-43c4-ba52-4bafcd6c85a9&utm_content=article-7
  5. https://calais.bordermonitoring.eu/2020/11/22/polizeiuebergriff-mit-schwerverletztem-und-offener-brief-der-eritreer_innen-in-calais/
  6. https://twitter.com/HumanRightsObs?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1344376523374129153%7Ctwgr%5E%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fcalais.bordermonitoring.eu%2F2020%2F12%2F31%2Ffundamentale-rechte-werden-an-der-grenze-weiterhin-nicht-beachtet%2F