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Räumungen trotz Winterfriede auch 2022/23

Rückblick auf die Forderung der Hungerstreikenden im Herbst 2021 und die Praxis der Räumungen ein Jahr später. (Video: Human Rights Observers)

Wie in den vergangenen Jahren, wird die in Frankreich geltende Winterpause für Zwangsräumugen erneut missachtet. Diese gilt landesweit vom 1. November bis zum 31. März und soll verhindern, dass Menschen während der kalten Jahreszeit ihre Wohnung verlieren. Vor einem Jahr hatten Aktivist_innen in der Calaiser Kirche Saint-Pierre mehr als fünf Wochen lang einen Hungerstreik durchgeführt, um u. a. die Einhaltung dieser Regelung durchzusetzen (siehe hier). Ihr Ziel hatten sie trotz landesweiter Aufmerksamkeit nicht erreicht, und insofern verwundert es nicht, dass die Behörden ihre Räumungsroutine zu Beginn des Winters 2022/23 stillschweigend fortführen.

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Räumungen trotz Winterfriede

„Erster November, Beginn des Winterfriedens. Heute Morgen fand eine neue Räumung statt. Entgegen den von der Regierung verbreiteten Behauptungen wurde erneut keine Lösung für die Unterbringung von Exilanten gefunden.“ Mit diesen Worten kommentierten die Hungerstreikenden in der Calaiser Kirche Saint-Pierre die Fortsetzung der Räumungen über den 1. November hinaus. Ab diesem Tag gilt in Frankreich ein Winterpause, die verhindern soll, dass Menschen während der kalten Jahreszeit durch Zwangsräumungen obdachlos werden. Eine Aussetzung der Räumungen zumindest während der Phase ist eine zentrale Forderung des Hungerstreiks.