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Polizeigewalt in Calais

In der Nacht vom 22. auf den 23. August kam es in Calais zu einem Vorfall von mutmaßlicher Polizeigewalt, in dessen Verlauf zwei 18jährige Eritreer von Beamten der Compagnie Républicaine de Securité (CRS) misshandelt und hilflos zurückgelassen wurden. Polizeigewalt gegenüber Exilierten ist in Calais nicht selten; das besondere an dem genannten Vorfall ist die spätere Meldung eines anonymen Zeugen – nach eigenen Angaben selbst Angehöriger der CRS.

Wir dokumentieren im folgenden die Erklärung der Organisation Utopia 56 vom 8. September 2022 zu dem Vorfall in eigener Übersetzung.

Nach Presseberichten hat die Staatsanwaltschaft von Boulogne-sur-Mer inzwischen Ermittlungen aufgenommen und die in Frankreich für die Aufklärung von durch Polizist_innen begangene Straftaten zuständige Inspection générale de la Police nationale (IGPN) mit der Untersuchung des Vorfalls beauftragt.

Screenshot aus der Pressemitteilung von Utopia56 (Foto: Utopia 56)
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Petition gegen die Abschiebung eines Opfers von Polizeigewalt

Mit einer Petition an die Préfecture du Nord versucht die Rechtshilfe La Cabane Juridique momentan die Abschiebung eines eritreischen Exilierten in die Niederlande zu verhindern. Betroffen von der drohenden Maßnahme ist der Mann, der am 11. November 2020 in Calais durch einen Polizeieinsatz schwer verletzt worden war: Er war durch ein Gummigeschoss, dass ein CRS-Beamter aus weniger als zehn Metern Entfernung auf ihn abgeschossen hatte, am Kopf getroffen worden. Über den Fall hatten zahlreiche französische Medien, darunter die Libération, berichtet (siehe hier und hier).

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Im Raum der Extralegalität

Zu den von Utopia 56 öffentlich gemachten Misshandlungen

Auf dem Rücksitz des Polizeiwagens zusammenschlagen – Brandwunden mit dem Feuerzeug zufügen – einen Mann durch Urinieren wecken – einem anderen die Schuhe wegnehmen und ihn barfuß an der Autobahnauffahrt zurücklassen – Familienzelte mit CS-Gas einsprühen. – Der Migrationsforscher Michel Agier beschrieb den Jungle von Calais in seinem gleichnamigen Standardwerk [1] als einen Lebensort innerhalb der dort zur Falle gewordenen Grenze, der zugleich durch drei Dimensionen der Ausgrenzung konstituiert ist: die Exklusion der Menschen, die (faktische) Extraterritorialität des Raumes und Extralegalität des Status. Der Jungle als Hüttenstadt vieler tausend Bewohner_innen, der im Mittelpunkt der Analyse Agiers und seines Teams stand, besteht seit knapp fünf Jahren nicht mehr. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Mechanismen des Verdrängens der Exilierten in gleichsam rechtsfreie Zonen damit beendet wären. Die oben umrissenen Gewaltakte, die laut einer Mitteilung von Utopia 56 von Angehörigen der Sicherheitskräfte an Exilierten in Calais verübt wurden (siehe hier), sind nur denkbar in einem solchen Raum suspendierter (menschen)rechtlicher Normen, in dem die Handlungsmacht der Polizei gleichsam entgrenzt ist – sei es, dass ihnen ein solcher extralegaler Handlungsraum gewährt wird, sei es, dass sie ihn sich selbst aneignen. Inzwischen ist mehr über die Fälle, ihren Kontext und ihre möglichen Konsequenzen bekannt geworden.

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Das Verbot der Nahrungsverteilung und der Calais-Besuch der „Verteidigerin der Rechte“

Die Klage von zwölf lokalen und nationalen Organisationen gegen das am 10. September 2020 ergangene Verbot nichtstaatlicher Nahrungsverteilungen in der Calaiser Innenstadt (siehe hier) ist vor dem Verwaltungsgericht in Lille gescheitert. Damit ist aber weder die juristische noch die politische Intervention beendet. Die Organisationen werden nun vor dem obersten franszösischen Gericht in Berufung gehen. Unterdessen besuchte die Défenseure des droits, die Ombudsfrau der Französischen Republik für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, Calais – und unterstützte den juristischen Kampf der Organisationen.