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Geraubte Heuhaufen – KI im Migrationsregime

Wir haben uns in diesem Blog bereits mit dem mutmaßlichen Einsatz von KI-Algorithmen bei der Überwachung des Kanals befasst. In diesem Beitrag wird es um die Methoden gehen, mit denen die Datenbasis für KI-Algorithmen gewonnen wird. Diese sind nicht spezifisch für den Einsatz am Ärmelkanal, mehr noch, uns sind die konkret dort heute oder künftig eingesetzten Algorithmen unbekannt, daher wird dieser Beitrag nicht spezifisch auf die Situation am Kanal eingehen (können). Angesichts der breiten Debatte über die Chancen, Risiken und Folgen von KI ist es uns jedoch wichtig, auf Aspekte hinzuweisen, die den Einsatz von KI im Kontext des Migrationsregimes besonders gravierend erscheinen lassen.

Anfang Juli haben kalifornische Anwälte den ChatGPT-Hersteller OpenAI und seinen Partner Microsoft in einer Sammelklage auf 3 Milliarden Dollar Schadenersatz beziehungsweise an US-amerikanischer Nutzer_innen sozialer Medien zu zahlender „Datendividende“ verklagt. Egal, ob die Begründung überzeugt oder nicht, spätestens mit der Sammelklage dürfte in der öffentlichen Debatte angekommen sein, was Naomi Klein als maskierten Raub analysiert hat: das die Datenbasis für die meisten KI-Modelle auf einer massenhaften, heimlichen, nicht vereinbarten Aneignung von Information beruht. Und ähnlich wie sich die Risiken beim Einsatz von KI im Migrationsregime für die ihm unterworfenen Menschen verschärfen, fällt auch die Aneignung zur Herstellung der Datenbasis besonders gravierend aus.

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Elektronisches Tagging von Geflüchteten

Einen Tag, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verbringung von Geflüchteten nach Ruanda in letzter Minute stoppte, gab die britische Regierung am 15. Juni 2022 eine neue Maßnahme bekannt: Den Start eines Modellversuchs zur elektronischen Markierung und Überwachung von Migrant_innen. Die Maßnahmen flankiert den britisch-ruandischen Asylpakt, an dem die Regierungt Johnson nach wie vor festhält. Sie richtet sich gegen Migrant_innen, die aus der EU in Schlauchbooten und versteckt auf Lastwagen nach Großbritannien eingereist sind. Zu den ersten Betroffenen gehören voraussichtlich diejenigen, deren Deportation nach Ruanda das Straßburger Gericht vorläufig verhindert hat.