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Calais Channel crossings & UK

Choose Love, but no longer in Calais

Nettes Design, knappe Begründung: Am 1. November gab Choose Love auf Instagram seinen Rückzug aus Nordfrankreich bekannt. (Quelle: Choose Love / Instagram)

Der Rückzug einer britischen NGO reisst eine Lücke in die zivilgesellschaftlichen Strukturen in Calais – und spielt der repressiven Grenzpolitik in die Hände. Auslöser ist ausgerechnet ein Flugblatt, in dem Verhaltenshinweise und Notfallnummern für den Fall einer Havarie gegeben wurden.

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Calais

Urteil im Fall Ciotkowski

Ausschnitt aus dem Video, das zur Verurteilung des CRS-Polizisten führte (Quelle: Amnesty International)

Tom Ciotkowski aus dem britischen Stratford-upon-Avon war am 31. Juli 2018 als Freiwilliger in Calais tätig, als er Opfer ein Polizeiübergriffs wurde. Zunächst selbst angeklagt, stellte sich bei seinem Strafprozess am 22. Juni 2019 heraus, dass die Anklage auf Falschaussagen von drei CRS-Beamten beruhte. Videoaufnahmen zeigten nämlich, wie er selbst von einem Polizisten über die Leitplanke einer Autobahnauffahrt gestoßen wird und auf die Fahrbahn fällt, wo gerade ein Lastwagen entlang fährt. Im vergangenen Jahr begann dann das Strafverfahren gegen die Polizisten (siehe hier), in dem das zuständige Gericht in Boulogne-sur-Mer nun sein Urteil verkündet hat: 18 Monate Haft auf Bewährung und ein zweijähriges Berufsverbot für den hauptverantwortlichen CRS-Oberbrigardier Laurent M.

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Channel crossings & UK

„Keine legalen Einreisewege mehr“

Interview mit Help Refugees zur rechlichen Situation in der Brexit-Übergangsphase

Wir berichteten vor einigen Tagen über das Vorhaben der britischen Regierung, bestehende Verpflichtungen zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter mit Familienangehörigen in Großbritannien zu beenden. Hintergrund war der Entwurf eines Abkommens, mit dem die britische Regierung in der anstehenden Verhandlungsrunde zum Brexit-Vertrag die bisherigen Verpflichtungen aus der Dublin III-Verordnung durch unverbindliche Regelungen ersetzen möchte. Gleichzeitig hatte die britische Regierung das Ende einer 2016 gesetzlich verankerte Regelung zur Aufnahme eines Kontingents unbegleiteter Minderjähriger, des Dubs-Programms (Dubs scheme), bekanntgegeben. Im folgenden Interview fragten wir Josie Naugthon, Geschäftsführerin von Help Refugees, über die heutige rechtliche Situation in der Übergangsphase zwischen dem Vollzug des Brexit im Januar 2020 und dem geplanten Abschluss eines Brexit-Vertrags zum Jahresende.

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Sichere Passagen werden gekappt

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Calais und anderen nordfranzösischen Orten besteht bislang eine Chance, legal nach Großbritannien einreisen zu dürfen. Sofern Familienangehörige dort lebten, können sie sich auf Regelungen zur Familienzusammenführung in der Dublin-Verordnung der EU berufen. Für weitere Kinder und junge Jugendliche, die aufgrund ihrer Lebensumstände besonders gefährdet waren, war 2016 eine gesetzliche Sonderregelung, das Dubs Amendment nach dem historischen Vorbild der sogenannten Kindertransporte zur Rettung jüdischer Kinder in den Jahren 1938/39 geschaffen worden. Wie in den vergangenen Tagen bekannt wurde, hat die britische Regierung unter Boris Johnson dieses sogenannte Dubs-Verfahren für beendet erklärt und beabsichtigt darüber hinaus, die Regelungen zur Familienzusammenführung im Zuge der weiteren Brexit-Verhandlungen mit der EU abzuschaffen.