Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Calais und anderen nordfranzösischen Orten besteht bislang eine Chance, legal nach Großbritannien einreisen zu dürfen. Sofern Familienangehörige dort lebten, können sie sich auf Regelungen zur Familienzusammenführung in der Dublin-Verordnung der EU berufen. Für weitere Kinder und junge Jugendliche, die aufgrund ihrer Lebensumstände besonders gefährdet waren, war 2016 eine gesetzliche Sonderregelung, das Dubs Amendment nach dem historischen Vorbild der sogenannten Kindertransporte zur Rettung jüdischer Kinder in den Jahren 1938/39 geschaffen worden. Wie in den vergangenen Tagen bekannt wurde, hat die britische Regierung unter Boris Johnson dieses sogenannte Dubs-Verfahren für beendet erklärt und beabsichtigt darüber hinaus, die Regelungen zur Familienzusammenführung im Zuge der weiteren Brexit-Verhandlungen mit der EU abzuschaffen.