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Fortschaffung nach Ruanda

Werbegrafik der britischen Regierung für Offshore processings. (Quelle: UK Home Office / Twitter)

Die britische Innenministerin Priti Patel und der ruandische Außenminister Vincent Biruta unterzeichneten am 13. April 2022 in Kigali ein Memorandum über eine künftige Asylpartnerschaft. Sollte diese realisiert werden, so könnte Großbritannien Migrant_innen, die ‚illegal‘ über den Ärmelkanal gelangt sind, nach einem Schnellverfahren nach Ruanda umsiedeln, wo sie dann ein Asylverfahren nach ruandischem Recht durchlaufen und bei einem povsitiven Ausgang in dem afrikanischen Staat verbleiben würden. Jemand, der beispielsweise aus Afghanistan, dem Sudan, Eritrea oder dem Iran über Dunkerque oder Calais nach Großbritannien gelangt ist, würde sich also in Ruanda wiederfinden und hätte – so die Vorstellung der Regierung Johnson – keine legale Möglichkeit mehr, es noch einmal in Großbritannien zu versuchen. Im Zentrum der Asylpartnerschaft steht also eine Zwangsumsiedlung der betroffenen Menschen in ein Land, aus dem sie nicht stammen, das sie auf ihrer Migrationsreise nicht passiert haben und in das sie nicht wollten. Sollte das Vorhaben Wirklichkeit werden, wäre dies nicht nur eine Zäsur in der Geschichte der Kanalroute, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall in einem instabiler werdenden Europa. Zeitgleich mit dem britisch-ruandischen Memorandum übertrug Boris Johnson das operative Kommando über die UK Border Force im Ärmelkanal der Royal Navy und vollzog damit eine Militarisierung des Grenzregimes.

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Großbritanniens Mittelmeer, Europas Ärmelkanal

Statement der Band Asian Dub Foundation zur europäischen Grenzpolitik, 1. Januar 2022. (Quelle: Asian Dub Foundation / Twitter)

Im Laufe des Jahres 2021 haben insgesamt 28.431 Männer, Frauen und Kinder den Ärmelkanal in unsicheren Booten durchquert. Diese Gesamtzahl wurde am heutigen 1. Januar 2022 bekannt. Für 28.431 Menschen bedeutete dies, einer Situation existenzieller Unsicherheit ausgesetzt zu sein und mit der Möglichkeit des eigenen Todes rechnen zu müssen, statt einen angemessenen Weg nach Großbritannien nehmen zu können: die Fähre oder den Eurostar. Der Nexus von Migrationspolitik und Tod ist auf Kanalroute noch nie so sichtbar geworden wie in den vergangenen Monaten, als wiederholt Menschen auf See verschwanden, Leichen an die nordfranzösische Küste gespült wurden und am 24. November schließlich mindestens 27 Passagier_innen eines Schlauchboots ertranken. Währenddessen hat die Dynamik der Kanalroute stärker zugenommen, als es zu erwarten gewesen wäre: Die Zunahme erfolgreicher Bootspassagen gegenüber dem Vorjahr, als rund 8.500 Channel crossers britisches Hoheitsgebiet erreichten, beträgt 337 %. Auch der Stellenwert dieser Route innerhalb des europäischen und globalen Migrationsgeschehens hat sich verändert.

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Ein Wendepunkt? Bootspassagen nach der Havarie

Als die Kanalroute nach dem Tod von mindestens 27 Menschen eine Weile in den medialen Fokus rückte, wurde viel darüber spekuliert, ob die Katastrophe wohl einen Wendepunkt markiere. In der Tat sank die Zahl der Bootspassagen nach dem 24. November – dem Tag der Katastrophe, an dem knapp 800 Exilierte den Ärmelkanal überquert hatten –, praktisch auf Null. Der Grund dafür war allerdings schlechtes Wetter, das eine Bootspassage unmöglich machte. In nervöser Stimmung warteten rechte Akteure wie Nigel Farage auf den Tag, an dem sich das Wetter beruhigen würde, und stilisierten ihn zu einer Art Probe aufs Exempel: Ob Frankreich dann wohl willens oder in der Lage sei, weitere Bootspassagen zu unterbinden? Nun hat sich das Wetter beruhigt und über 900 Menschen durchquerten den Ärmelkanal am 16. und 17. Dezember in behelfsmäßigen Booten. Statt einer imaginierten Wende wird der Fortbestand des Status quo sichtbar.

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Immunität bei Todesfällen?

Mit Blick auf Pushbacks im Ärmelkanal wies der der Guardian am 13. Oktober 2021 auf eine wenig beachtete Regelung im Entwurf eines neuen britischen Nationaltiäts- und Grenzgesetzes (Nationality and Borders Bill) hin. „A relevant officer is not liable in any criminal or civil proceedings for anything done in the purported performance of functions under this part of this schedule if the court is satisfied that (a) the act was done in good faith, and (b) there were reasonable grounds for doing it,“ lautet die an einer „obskuren Stelle“ (schedule 4A, part A1, paragraph J1) des Gesetzesentwurfs versteckte Passage. Unter Berufung auf „Kreise des Innenministeriums“ berichtet die Zeitung, die Regelung beziehe sich auf Pläne für Pushbacks im Ärmelkanal und solle die Beamt_innen der Border Force vor Strafverfolgung schützen. Insbesondere sollten diese strafrechrechtlich nicht verfolgt werden, „wenn ein Migrant in Gefahr ist oder ertrinkt.“ Mit anderen Worten geht es also um Immunität bei möglichen Todesfällen. Ob eine solche Regelung gegenüber anderen see- und strafrechtlichen Normen jedoch tatsächlich Bestand haben würde, ist nach Ansicht der Zeitung keineswegs sicher.