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Calais Channel crossings & UK

Pullback im Ärmelkanal

Pullback bei Calais, 6. Mai 2022. (Foto: Privat / Utopia 56)

Wie die Organisation Utopia56 am 31. Mai 2022 mitteilte, hat am 6. Mai 2022 zum ersten Mal nachweislich ein „Pullback“ im Ärmelkanal stattgefunden. Pullbacks sind Maßnahmen, mit denen Migrant_innen daran gehindert werden, die Grenze ihres Ziellandes zu erreichen. Sie stellen vorverlagerte Pushbacks dar, bei denen Migrant_innen nach dem Überschreiten einer Grenze zurückgedrängt werden, ohne Berücksichtigung ihrer individuellen Umstände und ohne die Möglichkeit, Asyl zu beantragen oder Argumente gegen die getroffenen Maßnahmen vorzubringen. Damit wird unter anderem Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt, welcher garantiert: „Jeder Mensch hat das Recht jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren“. Bisher sind diese teils gewaltvollen Zurückweisungen von Schutzsuchenden vor allem aus dem Mittelmeer bekannt. Ein Versuch Großbritanniens, Pushbacks auch im Ärmelkanal zu etablieren, scheiterte im April (siehe hier). Frankreich wiederum hatte die britische Forderung, Bootsmigrant_innen in seinen eigenen Hoheitsgewässern abzufangen, also Pullbacks im Interesse Großbritanniens durchzuführen, bislang kategorisch abgelehnt.

Nachfolgend dokumentieren wir den Bericht von Utopia56 in eigener Übersetzung:

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Vermutlich ein tödliches Bootsunglück

Seit der Nacht vom 2./3. März 2021 wird ein junger Sudanese bei Calais auf See vermisst, und nach Lage der Dinge ist es sehr wahrscheinlich, dass er nicht mehr lebt. Wie lokale Medien und das Portal InfoMigrants berichten, waren vier Geflüchtete aus dem Sudan von Sangatte, einer westlichen Nachbargemeinde von Calais, aus mit einem Kanu nach Großbritannien aufgebrochen. Nach dem Kentern des Bootes waren am späten Abend des 2. März zunächst zwei Passagiere unabhängig voneinander im Bereich der im Bau befindlichen Hafenerweiterung von Calais entdeckt worden. Beide hatten sich selbst dorthin gerettet und wurden anschließend im Krankenhaus behandelt. Am folgenden Morgen wurde dann ein weiterer Passagier gefunden. Dieser habe bestätigt, dass noch eine vierte Person an Bord gewesen sei: ein sudanesischer Jugendlicher, der nicht habe schwimmen können. Die daraufhin intensivierte Suchaktion mit Rettungsschiffen und einem Hubschrauber wurde schließlich gegen 15 Uhr bei dichtem Nebel eingestellt. Die Behörden gehen davon aus, dass der junge Mann nicht überlebt hat und sein Körper durch die Strömung in Richtung Belgien und Niederlande getrieben wurde. Aufgrund der niedrigen Temperaturen ist ein Überleben im Wasser nur kurze Zeit möglich. Es wäre der 302. dokumentierte Todesfall im Kontext der kontinentaleuropäisch-britischen Migration.

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Tod im Ärmelkanal

Am Strand von Sangatte, einer Nachbargemeinde von Calais, wurde am Sonntag, dem 18. Oktober 2020, die Leiche eines unbekannten Mannes angespült. Er war etwa 20 bis 40 Jahre alt und trug eine orange Schwimmweste, hatte jedoch nichts bei sich, das auf seine Identität schließen lässt. Nach ersten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Boulogne-sur-Mer handelt es sich um einen Migranten, der erst wenige Stunden tot war und sehr wahrscheinlich beim Versuch ertrunken war, den Ärmelkanal zu überqueren. Der Fundort des Toten liegt unweit der Stelle, an der am 19. August 2020 bereits ein anderer Geflüchteter, Abdulfatah Hamdallah aus dem Sudan, ertrunken aufgefunden worden war (siehe hier und hier).

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Geflüchteter Sudanese ertrinkt im Kanal

Ein Nichtschwimmer geht mit einem Freund auf einem Kinder-Schlauchboot in See, mit Schaufeln als Paddel. Ihre Chance: Null. Einer wird gerettet, der andere, ein junger Sudanese, tot am Strand bei Calais angeschwemmt. Der Fall wird die Lage am Ärmelkanal weiter zuspitzen.