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Der Sudan und Calais

Über die Verweigerung eines sicheren Migrationspfades

École du Darfour im Jungle von Calais kurz vor ihrer Zerstörung im Oktober 2016. (Foto: Th. Müller).

Die britische Regierung rechtfertigt ihre antimigrantische Agenda gern mit dem Verweis auf sichere und legale Routen für Geflüchtete. Allerdings sind die wenigen nicht illegalisierten Migrationspfade auf einzelne Herkunftsgruppen beschränkt und sollen in Zukunft an Obergrenze gekoppelt sei. Diejenigen, die den Ärmelkanal inoffiziell überqueren, haben in aller Regel keinen Zugang zu diesen Routen. Zu ihnen gehören seit zwei Jahrzehnten auch Geflüchtete aus dem Sudan, die in Calais zeitweise die größte Herkunftsgruppe bildeten. Seit der Eskalation der Machtkämpfe innerhalb des sudanischen Militärregimes am 15. April 2023 schließt die britische Regierung es demonstrativ aus, eine legale und sichere Route für geflüchtete Sudaner_innen in das Vereinigte Königreich auch nur er erwägen. In ihrer Begründung operiert sie mit falschen Behauptungen.

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High Court erlaubt Deportationen nach Ruanda

Der britische High Court hat in einer Entscheidung vom 19. Dezember 2022 den vorläufig gestoppten Plan der britischen Regierung für rechtmäßig erklärt, Menschen, die in Großbritannien Asyl beantragen, nach Ruanda zu verbringen, wo sie ein Asylverfahren nach ruandischem Recht durchlaufen können.

In seiner Presseerklärung erklärt das Gericht, die britische Regierung habe Beweise dafür vorgelegt, dass sie mit der ruandischen Regierung Vereinbarungen getroffen habe mit dem Ziel, dass über den Asylanspruch der nach Raunda verbrachten Personen zutreffend entschieden werde. Unter diesen Bedingungen sei die Verbringung von Asylsuchenden nach Ruanda vereinbar mit der Genfer Flüchtlingskonvention und anderen gesetzlichen Verpflichtungen der Regierung, einschließlich des Human Rights Act von 1998.

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Die Bootspassagen ein Jahr nach der Katastrophe

Zurückgelassener Schlafsack in den Slack-Dünen bei Boulogne-sur-Mer, einer bekannten Ablegestelle der Boote, November 2022. (Foto: Th. Müller)

Nahe der britisch-französischen Seegrenze havarierte am 24. November 2021 ein Schlauchboot, das mit über dreißig Passagier_innen nahe Dunkerque in See gestochen war. Bis auf zwei Überlebende ertranken alle, und zwar trotz abgesetzter Notrufe. Es war die bislang schlimmste Katastrophe dieser Art im Ärmelkanal. Bald nach der Havarie berichteten die beiden Überlebenden, dass die alarmierten Leitstellen in Frankreich und Großbritannien aufeinander verwiesen hätten, statt einen Rettungeinsatz zu veranlassen (siehe hier). Die meisten Opfer starben in der dadurch verstrichenen Zeitspanne, bevor schließlich ein Fischer die im Wasser treibenden Leichen entdeckte. Das Versagen der zuständigen Dienste steht inzwischen außer Frage. Es ist Gegenstand juristischer Untersuchungen und journalistischer Recherchen (etwa in Le Monde) und es ist damit zu rechnen, dass im Umfeld des Jahrestags weitere Details publik werden – wir werden daher zu einem späteren Zeitpunkt auf diesen Punkt zurückkommen. Zunächst möchten wir anhand einiger Eckdaten skizzieren, wie sich die Bootspassagen seit der Katastrophe entwickelt und verändert haben.