Am 27. Oktober 2020 ereignete sich die bis dahin schlimmste Havarie auf der Kanalroute. Damals ertranken im Seegebiet vor Loon-Plage bei Dunkerque sieben Menschen, unter ihnen eine fünfköpfige Familie mit ihren drei Kindern; der Leichnam des jüngsten Kindes, das 15 Monate alt war, wurde erst Monate später an der norwegischen Küste angespült (siehe hier, hier und hier). Am 20. Januar 2023 fand in Dunkerque nun der Strafprozess gegen drei Schleuser und einen Geflüchteten statt, der das Boot gesteuert haben soll. Das Gericht sprach Haftstrafen zwischen zwei und neun Jahren aus.
Dank der französische Zollgewerkschaft Solidaires Douanes Gardes-Côtes wurde ein Vorfall öffentlich, der sich am 2. Januar 2023 an der Seegrenze inmitten des Ärmelkanals ereignet hat: Ein Schlauchboot mit 38 Geflüchteten erreichte britisches Hoheitsgebiet und geriet in Seenot. Die britische Küstenwache sicherte einen Rettungseinsatz zu, der jedoch nicht erfolgte. Vielmehr trieb das Boot in französische Gewässer zurück und wurde dort von der Besatzung eines Zollschiffs gerettet. Die Gewerkschaft der Zöllner_innen wirft der britischen Seite vor, die Geflüchteten in der Erwartung, dass sie über die Seegrenze zurücktreiben würden, sich selbst überlassen und damit ihr Leben aufs Spiel gesetzt zu haben.
Direkte Folgen des Urteils
Obwohl der britische High-Court den Migrationsdeal der Regierung zur Deportation von Asylsuchenden nach Ruanda für grundsätzlich zulässig erklärt hat, sind in nächster Zeit keine Abschiebeflüge nach Ruanda zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die Kläger_innen das Urteil in den beiden nächsthöheren Instanzen, dem Court of Appeal und schließlich dem Supreme Court anfechten, und das Urteil erst nach diesem Berufungsverfahren rechtskräftig wird. Bis dahin (genauer gesagt bis drei Wochen nach Rechtskraft des endgültigen britischen Urteils) bleiben die Abschiebeflüge nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 15. Juni 2022 ausgesetzt.
Selbst wenn danach der Ruanda-Deal umgesetzt wird, haben die ursprünglich für den ersten Abschiebeflug vorgesehenen Menschen eine gute rechtliche Chance, sich gegen Deportation nach Ruanda erfolgreich zu wehren: Während der High Court keine grundsätzlichen rechtlichen Hürden gegen den Ruanda-Plan erkennen mochte, hat er die Entscheidung in den Einzelfällen als unangemessen eingestuft und eine erneute Entscheidung angeordnet.
Die britische Politik gegenüber den small boats im Ärmelkanal durchläuft eine Veränderung. Diese vollzieht sich auf mehreren Handlungsebenen und weist zwei scheinbar entgegengesetzte Enwicklungslinien auf: Während einerseits neue multilaterale Formate unter Einbeziehung Deutschlands entstehen, tritt andererseits ein Primat des Nationalen hervor, das die Vielzahl einzelner Praktiken und Vorhaben ideologisch überwölbt. Die Post-Brexit-Grenzpolitik scheint sich in ihrer Radikalität den Grenzpolitiken von Staaten wie Ungarn, Italien oder Polen anzunähern. Dabei inszenieren sich britische Konservative mit eigenständigen Ideen als Avantgarde einer neuen internationalen Flüchtlingspolitik. Ob dies gelingen kann, ist alles andere als ausgemacht. In einer losen Folge von Beiträgen werden wir an dieser Stelle einige Dimensionen dieser Post-Brexit-Grenzpolitik ausleuchten. Wir beginnen mit einen Überblick.
Ein weiterer Suizid in Calais
Erneut ist ein Geflüchteter in Calais gestorben. Er wurde am 3. Januar 2023 auf einem Bahngleis im Süden der Stadt von einem Güterzug erfasst. Wie die zivilgesellschaftliche Organisation Utopia 56 mitteilt, hat der Mann sich „vor den Augen von Freiwilligen der Hilfsorganisationen und seinen Begleitern vor einen Zug geworfen.“ Auch die lokale Zeitung La Voix du Nord spricht von Suizid. Über die Identität des Opfers ist bislang lediglich bekannt, dass der Mann aus dem Sudan gekommen und etwa dreißig bis vierzig Jahre alt sein soll.
Januar 2023
Wir verlinken hier eine Auswahl aktueller Meldungen aus den Medien und Beiträge von Exilierten und Aktivist_innen und mit Bezug zur Situation im kontinentaleuropäisch-britischen Migrationsraum.
Im vergangenen Jahr überquerten 45.670 Menschen den Ärmelkanal auf riskante Weise per Schlauchboot. [Update: Am 2. Januar wurde die Zahl konkretisiert auf 45.756 Personen.] Dies waren so viele wie noch nie, seitdem im Herbst 2018 zum ersten Mal einige hundert Geflüchtete per Boot übergesetzt und damit eine neue maritime Migrationsrote in Europa erschlossen hatten. Der abermalige Anstieg der Passagen fällt in eine Zeit, in der sich die nach rechts gerückte britische Regierung als Promotor einer neuen inernationalen Migrationspolitik inszeniert, die in ihrer Radikalität inzwischen ohne weiteres mit dem Italien Melonis oder dem Ungarn Orbans verglichen werden kann.
Seit 1999 starben im britisch-kontinentaleuropäischen Grenzraum mehr als 360 Menschen. Sie alle sind direkt oder indirekt Opfer einer Migrationspolitik, die eine sichere und legale Passage der Grenze für sie unmöglich gemacht hat. Keiner dieser Menschen hätte in einer anderen politischen Konstellation sterben müssen. Zivilgesellschaftliche und politische Initiativen sowie das Missing Migrants Projekt der IOM dokumentieren das Geschehen seit Jahren. Auch wir haben über alle Fälle, die uns bekannt geworden sind, berichtet. Fügt man diese Informationen zusammen, so zeigt sich, dass 2022 mindestens neunzehn Migranten ums Leben kamen (die männliche Form trifft zu, denn es waren keine Frauen unter den dokumentierten Fällen). Sie starben in unterschiedlichen Situationen teils auf Land und teils auf See, teils bei versuchten Grenzpassagen, teils durch Suizid oder durch Gewalt, teils im Zusammenhang mit den Lebensbedingungen in einem informellen Camp oder in einer offiziellen Einrichtung. Da mehrere Menschen nach Havarien vermisst werden, muss von weiteren Todesfällen ausgegangen werden.
Der britische High Court hat in einer Entscheidung vom 19. Dezember 2022 den vorläufig gestoppten Plan der britischen Regierung für rechtmäßig erklärt, Menschen, die in Großbritannien Asyl beantragen, nach Ruanda zu verbringen, wo sie ein Asylverfahren nach ruandischem Recht durchlaufen können.
In seiner Presseerklärung erklärt das Gericht, die britische Regierung habe Beweise dafür vorgelegt, dass sie mit der ruandischen Regierung Vereinbarungen getroffen habe mit dem Ziel, dass über den Asylanspruch der nach Raunda verbrachten Personen zutreffend entschieden werde. Unter diesen Bedingungen sei die Verbringung von Asylsuchenden nach Ruanda vereinbar mit der Genfer Flüchtlingskonvention und anderen gesetzlichen Verpflichtungen der Regierung, einschließlich des Human Rights Act von 1998.
Eine Woche nach der tödlichen Havarie im Ärmelkanal (siehe hier und hier) veröffentlichen zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivist_innen aus Frankreich, Großbritannien und Belgien ein gemeinsames Statement zur Lage der Geflüchteten auf der Kanalroute. Sie stellen den Tod der vier Menschen in den Kontext der hostile environment-Politik beiderseits des Ärmelkanals, wenden sich gegen die aktuellen Verschärfungen der Migrationspolitik und plädieren für Bewegungsfreiheit. Im Folgenden dokumentieren wir den auf der Website des Joint Council for the Welfare of Immigrants veröffentlichten Text: