Seit 2020 galt in Calais fast ununterbrochen ein Verbot kostenloser Wasser- und Nahrungsverteilungen an Exilierte, sofern diese Hilfe in bestimmten Teilen der Stadt und ohne staatlichen Auftrag erfolgte. Faktisch war es unabhängigen Organisationen damit untersagt, lebenswichtige Hilfe dort zu leisten, wo sie gebraucht wird: bei den Camps. Eine Klage der betroffenen Organisationen hatte nun Erfolg: Das Verwaltungsgericht in Lille hob die Verbotsverfügungen der Präfektur auf. Die Solidaritätsbewegung hat auf einem wichtigen juristischen Konfliktfeld damit einen Sieg errungen.
Schlagwort: Nahrungsverteilung
Am 26. Juni protestierten in der Calaiser Innenstadt etwa 60 Menschen mit Kundgebungen und ironischen Inszenierungen gegen das seit September 2020 immer wieder verlängerte Verbot von Nahrungs- und Wasserverteilungen an Migrant_innen. Das von der Präfektur erlassene Verbot lässt in weiten Teilen von Calais lediglich Versorgungsleistungen zu, die von einer einzigen staatlich beauftragten Organisationen durchgeführt werden (siehe hier, hier, hier und hier). Den zivilgesellschaftlichen Organisationen hingegen ist die Ausgabe von Trinkwasser und Nahrung in Reichweite der Camps faktisch untersagt. Diese aber stellt nach wir vor einen wesentlichen Teil der Grundversorgung der Exilierten dar.
Das am 10. September 2020 erstmals von der Präfektur erlassene Verbot von Nahrungsverteilungen durch nichtstaatliche Organisationen in der Calaiser Innenstadt und anderen Teilen des Stadtgebiets wurde nun zum zweiten Mal verlängert (siehe hier). Bereits bei der ersten Verlängerung am 30. September war der räumliche Geltungsbereich des Verbots stark ausgedehnt worden, vor allem im Stadtteil Beau Marais, wo sich viele Geflüchtete nach Räumungen aufhielten (siehe hier). Rechtzeitig zum Auslaufen dieses Erlasses am 19. Oktober 2020 hat der Präfekt das Verbot nun ein weiteres Mal verlängert. Es gilt nun vom heutigen 20. Oktober bis zum 16. November 2020 und umfasst zusätzliche Gebiete von Beau Marais und zwei Quais nördlich und östlich der Innenstadt (Quai de la Loire und Paul Devot Quai). Da die staatlich mandatierte Hilfsorganisation La vie active bei ihren (vom Verbot ausgenommenen) Verteilungen nach Angaben anderer Organisationen das Gebiet der Innenstadt ausspart, sind die dort lebenden Exilierten praktisch von der Versorgung mit Lebensmitteln abgeschnitten und müssen weite Wege in Kauf nehmen, um an einen der verbleibenden Verteilungsplätze zu gelangen.
Neue Taktik und multiple Krise
Die groß angelegte Räumung des Hospital Jungle am 29. September 2020 und die Verbringung von rund 650 Bewohner_innen an teils weit entfernte Orte (siehe hier, hier und hier) war der Auftakt mehrerer weiterer Räumungen – und einer veränderten Vorgehensweise der Behörden bei der Versorgung der Geflüchteten mit Lebensmitteln und Wasser. Hierin zeigt sich eine Neujustierung der Polizeitaktik durch den neuen Präfekten des Departements Pas-de-Calais, Louis Le Franc.
Lokalen Medien zufolge hat der Präfekt des Pas-de-Calais, Louis Le Franc, das zunächst bis zum 30. September 2020 befristete Verbot zivilgesellschaftlicher Nahrungsverteilungen an Geflüchtete verlängert und zugleich räumlich ausgeweitet. Das Verbot gilt nun (zunächst) bis zum 19. Oktober 2020 und umfasst neben der Innenstadt und Calais-Nord nun auch elf Straßen im Stadtteil Beau-Marais. Durch die Auswahl der teils recht langen Straßen ergibt sich in der Summe ein weiter Bereich, aus dem Hilfsorganisationen wie Auberge des Migrants, Utopia 56 oder Care4Calais nun ausgeschlossen sind. Dieser Teil der Stadt hatte insbesondere nach der Räumungswelle im Sommer und der Räumung des nahe gelegenen Hospital Jungle vor einigen Tagen (siehe hier) für viele Geflüchtete als Rückzugsraum gedient. Dieser Raum wird systematisch verengt, die prekäre Lebenssituation wird weiter verstetigt.
Räumung im neuen Jungle
Seit dem frühen Vormittag des heutigen 29. September 2020 läuft in Calais eine groß angelegte Räumung des Geländes, auf das sich nach der letzten Räumungswelle im Juli ein Teil der migrantischen Camps verlagert hatten. Es war dadruch zum wichtigsten Lebensort der (je nach Quelle) 1.000 und 1.500 Migrant_innen geworden, die sich momentan informell in Calais aufhalten.
Am 25. September hat der französische Staatsrat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lille bestätigt, das für einige Bereiche der Calaiser Innenstadt ausgesprochene Verbot der Nahrungsmittelausgabe für Migrant_innen nicht aufzuheben.
Die Klage von zwölf lokalen und nationalen Organisationen gegen das am 10. September 2020 ergangene Verbot nichtstaatlicher Nahrungsverteilungen in der Calaiser Innenstadt (siehe hier) ist vor dem Verwaltungsgericht in Lille gescheitert. Damit ist aber weder die juristische noch die politische Intervention beendet. Die Organisationen werden nun vor dem obersten franszösischen Gericht in Berufung gehen. Unterdessen besuchte die Défenseure des droits, die Ombudsfrau der Französischen Republik für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, Calais – und unterstützte den juristischen Kampf der Organisationen.