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Britischer Ruanda-Deal vor dem Aus

Früher als erwartet, findet die britische Parlamentswahl bereits am 4. Juli 2024 statt. Mit der Ankündigung des Termins startet die heiße Phase das Wahlkampfs, in dem Migrationspolitik eine wesentliche Rolle spielen wird. Premierminister Sunak kündigte an, die Wahl auch zur Entscheidung darüber zu machen, ob Abschiebeflüge nach Ruanda starten werden oder nicht. Dabei räumte er am 23. Mai indirekt ein, dass seine Regierung es nicht schaffen werde, bis zum Wahltag mit den Abschiebungen zu beginnen; dies werde vielmehr erst geschehen, „wenn ich am 4. Juli wiedergewählt werde.“ Nun sprechen die Prognosen eindeutig gegen eine Wiederwahl Sunaks. Sie sehen die Labour Party als potenziellen Wahlsieger, und diese hat sich bereits darauf festgelegt, den Ruanda-Deal nicht weiter verfolgen zu wollen. Damit dürfte der migrationspolitische Tabubruch Großbritanniens seinem Ende zugehen.

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Ruanda, Plan B

Britischen Medien zufolge arbeitet die britische Regierung an einem alternativen Verfahren, um illegalisierte Migrant_innen nach Ruanda zu verbringen. Anders als der bisherige Ruanda-Deal, der die zwangsweise Deportation in das afrikanische Land und den Ausschluss der Betroffenen aus britischen Anerkennungsverfahren vorsieht, soll das neue Verfahren auf freiwilliger Basis erfolgen und sich an ein gescheitertes Anerkennungsverfahren anschließen. Außerdem ist von einem finanziellen Anreiz die Rede. Das Vorhaben ist jedoch keine Abkehr vom bisherigen Ruanda-Deal, der parallel dazu weiter verfolgt wird.

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Neuer Ruanda-Deal: Krise der Rechtsstaatlichkeit

Trotz des einstimmigen Urteils des Obersten Gerichtshof vom 15. November 2023, welches die Abschiebung von Asylbewerber*innen nach Ruanda als rechtswidrig erklärte, stimmte das britische Unterhaus am 15. Dezember 2023 für ein Gesetzesvorhaben der Regierung, welches den Ruanda-Deal zu retten versucht und dabei das Urteil des Obersten Gerichtshof umgeht.

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Juristischer Rückschlag für den Ruanda-Plan

Das Vorhaben der britischen Regierung, Geflüchtete nach der Passage des Ärmelkanals unabhängig von ihrer Herkunft und gegen ihren Willen nach Ruanda abzuschieben, hat am heutigen 29. Juni 2023 einen Rückschlag erfahren. Dem in zweiter Instanz ergangenen Urteil zufolge ist der Ruanda-Plan der Regierung teilweise rechtswidrig, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass Ruanda betroffene Menschen weiter in ihr Herkunftsland abschiebt. Insofern könne Ruanda nicht als ‚sicheres Drittland‘ angesehen werden. Allerdings stellte das Gericht weder die Rechtswidrigkeit des Ruanda-Plans als solchen fest, noch sprach es Ruanda aus anderen Gründen, etwa aufgrund der Menschenrechts- und Sicherheitslage, den Status des ‚sicheren Drittstaats‘ ab. Gleichwohl könnte das Urteil für die antimigrantische Politik der Regierung Sunak zum Problem werden.

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Deportationen nach Ruanda? Folgen des High-Court-Urteils

Direkte Folgen des Urteils

Obwohl der britische High-Court den Migrationsdeal der Regierung zur Deportation von Asylsuchenden nach Ruanda für grundsätzlich zulässig erklärt hat, sind in nächster Zeit keine Abschiebeflüge nach Ruanda zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die Kläger_innen das Urteil in den beiden nächsthöheren Instanzen, dem Court of Appeal und schließlich dem Supreme Court anfechten, und das Urteil erst nach diesem Berufungsverfahren rechtskräftig wird. Bis dahin (genauer gesagt bis drei Wochen nach Rechtskraft des endgültigen britischen Urteils) bleiben die Abschiebeflüge nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 15. Juni 2022 ausgesetzt.

Selbst wenn danach der Ruanda-Deal umgesetzt wird, haben die ursprünglich für den ersten Abschiebeflug vorgesehenen Menschen eine gute rechtliche Chance, sich gegen Deportation nach Ruanda erfolgreich zu wehren: Während der High Court keine grundsätzlichen rechtlichen Hürden gegen den Ruanda-Plan erkennen mochte, hat er die Entscheidung in den Einzelfällen als unangemessen eingestuft und eine erneute Entscheidung angeordnet.

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High Court erlaubt Deportationen nach Ruanda

Der britische High Court hat in einer Entscheidung vom 19. Dezember 2022 den vorläufig gestoppten Plan der britischen Regierung für rechtmäßig erklärt, Menschen, die in Großbritannien Asyl beantragen, nach Ruanda zu verbringen, wo sie ein Asylverfahren nach ruandischem Recht durchlaufen können.

In seiner Presseerklärung erklärt das Gericht, die britische Regierung habe Beweise dafür vorgelegt, dass sie mit der ruandischen Regierung Vereinbarungen getroffen habe mit dem Ziel, dass über den Asylanspruch der nach Raunda verbrachten Personen zutreffend entschieden werde. Unter diesen Bedingungen sei die Verbringung von Asylsuchenden nach Ruanda vereinbar mit der Genfer Flüchtlingskonvention und anderen gesetzlichen Verpflichtungen der Regierung, einschließlich des Human Rights Act von 1998.

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Calais

Keine Räumung des besetzten Hauses bis 2025

Das Haus in der Rue Frédéric-Sauvage nach der Besetzung, Februar 2022 (Foto: Calais Logement pour Tous.tes)

Am 7. Februar 2022 besetzten Aktivist_innen zwei Gebäude in Calais, um Exilierten eine menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen und einen Raum für gemeinsames solidarisches Handeln zu eröffnen. Nach der Räumung des größeren Gebäudes – eines Hochhauses in einem Außenbezirk der Stadt – blieb das andere bestehen (siehe hier, hier und hier). Nun ist seinen Nutzer_innen ein juristischer Erfolg gelungen, der es ihnen erlaubt, das Projekt für die Dauer von drei Jahren fortzuführen. Allerdings war das Gerichtsverfahren von Festnahmen und Abschiebungen begleitet und kann noch angefochten werden.

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Die Legalität der Bootspassagen

Zum Scheitern der Schnell-Abschiebungen nach Albanien

Wenn konservative Politiker_innen gegen die Bootspassagen im Ärmelkanal argumentieren, suggerieren sie gern, diese seien illegal. Rechtlich ist diese Behauptung unzutreffend. Vor einigen Tagen hat auch die britische Regierung eingeräumt, dass Bootspassagen von Asylbewerber_innen legal sind. Hintergrund dieses Eingeständnisses ist ein Versuch des britischen Innenministeriums, die Abschiebung albanischer Bootspassagier_innen zu beschleunigen, nachdem ihr Anteil an den Channel migrants in diesem Jahr zugenommen hat (siehe hier). Dieser Versuch ist nun weitgehend gescheitert.

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Deportationen nach Ruanda vorläufig gestoppt

Für den gestrigen 14. Juni 2022 hatte die britische Regierung den ersten Flug angesetzt, mit dem illegalisierte Geflüchtete im Rahmen des britisch-ruandischen Migrationsdeals deportiert werden sollten. Wäre es dazu gekommen, so wäre dies ein Novum in der europäischen Migrationspolitik gewesen. Doch obschon internationale Medien bereits gemeldet hatten, dass der Abschieflug plangemäß durchgeführt werde, fand er nicht statt. Entscheidend dafür war eine Eilentscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Klagen mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Cafe4Calais, waren also erfolgreich, wenngleich dies nicht bedeutet, dass die britische Regierung nicht weitere Anläufe versuchen wird, um Channel migrants allein wegen ihrer Einreiseform aus dem britischen Asylsystem auszuschließen und unabhängig von ihrer Nationalität nach Ruanda zu deportieren. Ob sich der Ruanda-Deal also in die Reihe gescheiterter Verschärfungen der britischen Grenzpolitik einreihen wird, muss also vorerst offen bleiben. Wir dokumentieren im Folgenden eine Erklärung, die Care4Calais heute über den Stopp der Deportationen veröffentlicht hat:

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„We are going to kill ourselves“

Videobotschaft eines syrischen Geflüchteten, veröffentlicht von der Initiative Led By Donkeys am 10. Juni 2022. (Quelle: Led By Donkeys / YouTube)

In der oben stehenden Botschaft berichtet ein Syrer über die Gewalt, die er im Krieg erlebte, auch und vor allem durch Russland. Er spricht vom Verlust enger Angehöriger, von Gefangenschaft, der Überquerung zweier Meere und der Empathie, die er für Geflüchtete aus der Ukraine empfindet. Sodann beschreibt der Mann seine Erschütterung, als er sich nach der Ankunft in Großbritannien in Haft wiederfand und erfuhr, dass er nach Ruanda deportiert werden solle. Er spricht von Angst und Schlaflosigkeit im Brook House Immigration Removal Centre am Gatwick Airport – und einem Entschluss: „If they try to deport us to Rwanda, we all are going to kill ourselves.“ Seine Botschaft, die aus Furcht vor Repressalien von einem Schauspieler nachgesprochen ist, wurde vier Tage vor dem geplanten ersten Abschiebeflug – dieser soll am 14. Juni stattfinden – von der Gruppe Led By Donkeys veröffentlicht, die gern mit satirischen Mitteln arbeitet. Aber dies hat nichts mit Satire zu tun.