Bei der bislang schwersten Havarie eines Schlauchboots im Ärmelkanal starben am 24. November 2021 insgesamt 31 Geflüchtete, vier von ihnen wurden nie gefunden. Flankierend zur strafrechtlichen Aufarbeitung, fordern drei Familien von Opfern nun eine Entschädigung vom französischen Staat. Sie begünden dies mit der Untätigkeit der für die Seenotrettung zuständigen Institutionen. Unterstützt wird die Forderung durch die zivilgesellschaftlichen Organisationen Utopia 56 und Ligue des droits de l’homme (Liga für Menschenrechte).
Schlagwort: Bootspassagen
Dimensionen der Post-Brexit-Grenzpolitik: Nach dem Ende der Operation Isotrope
Zwei Jahre nach dem Vollzug des Brexit durchläuft die britische Grenzpolitik eine vielschichtige Transformation, deren Dimensionen wir in einer unregelmäßigen Serie von Beiträgen ausleuchten (siehe hier). Wir beschäftigen uns nun mit dem Small Boats Operational Command, einer am 31. Januar 2023 eingerichteten Behörde zur Bekämpfung der Bootspassagen des Ärmelkanals. Damit endete die Operation Isotrope, mit der die Grenzpolitik im April 2022 unter eine militärische Leitung gestellt worden war. Allerdings bedeutet die Rückübertragung der Befugnisse auf eine zivile Einrichtung keine Demilitarisierung oder gar Demokratisierung des Grenzregimes. Vielmehr verstärkt das Small Boats Operational Command die Verschmelzung militärischer und ziviler Strukturen zu einem hochorganisierten und restriktiven Grenzregime.
Am 27. Oktober 2020 ereignete sich die bis dahin schlimmste Havarie auf der Kanalroute. Damals ertranken im Seegebiet vor Loon-Plage bei Dunkerque sieben Menschen, unter ihnen eine fünfköpfige Familie mit ihren drei Kindern; der Leichnam des jüngsten Kindes, das 15 Monate alt war, wurde erst Monate später an der norwegischen Küste angespült (siehe hier, hier und hier). Am 20. Januar 2023 fand in Dunkerque nun der Strafprozess gegen drei Schleuser und einen Geflüchteten statt, der das Boot gesteuert haben soll. Das Gericht sprach Haftstrafen zwischen zwei und neun Jahren aus.
Dank der französische Zollgewerkschaft Solidaires Douanes Gardes-Côtes wurde ein Vorfall öffentlich, der sich am 2. Januar 2023 an der Seegrenze inmitten des Ärmelkanals ereignet hat: Ein Schlauchboot mit 38 Geflüchteten erreichte britisches Hoheitsgebiet und geriet in Seenot. Die britische Küstenwache sicherte einen Rettungseinsatz zu, der jedoch nicht erfolgte. Vielmehr trieb das Boot in französische Gewässer zurück und wurde dort von der Besatzung eines Zollschiffs gerettet. Die Gewerkschaft der Zöllner_innen wirft der britischen Seite vor, die Geflüchteten in der Erwartung, dass sie über die Seegrenze zurücktreiben würden, sich selbst überlassen und damit ihr Leben aufs Spiel gesetzt zu haben.
Direkte Folgen des Urteils
Obwohl der britische High-Court den Migrationsdeal der Regierung zur Deportation von Asylsuchenden nach Ruanda für grundsätzlich zulässig erklärt hat, sind in nächster Zeit keine Abschiebeflüge nach Ruanda zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die Kläger_innen das Urteil in den beiden nächsthöheren Instanzen, dem Court of Appeal und schließlich dem Supreme Court anfechten, und das Urteil erst nach diesem Berufungsverfahren rechtskräftig wird. Bis dahin (genauer gesagt bis drei Wochen nach Rechtskraft des endgültigen britischen Urteils) bleiben die Abschiebeflüge nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 15. Juni 2022 ausgesetzt.
Selbst wenn danach der Ruanda-Deal umgesetzt wird, haben die ursprünglich für den ersten Abschiebeflug vorgesehenen Menschen eine gute rechtliche Chance, sich gegen Deportation nach Ruanda erfolgreich zu wehren: Während der High Court keine grundsätzlichen rechtlichen Hürden gegen den Ruanda-Plan erkennen mochte, hat er die Entscheidung in den Einzelfällen als unangemessen eingestuft und eine erneute Entscheidung angeordnet.

Die britische Politik gegenüber den small boats im Ärmelkanal durchläuft eine Veränderung. Diese vollzieht sich auf mehreren Handlungsebenen und weist zwei scheinbar entgegengesetzte Enwicklungslinien auf: Während einerseits neue multilaterale Formate unter Einbeziehung Deutschlands entstehen, tritt andererseits ein Primat des Nationalen hervor, das die Vielzahl einzelner Praktiken und Vorhaben ideologisch überwölbt. Die Post-Brexit-Grenzpolitik scheint sich in ihrer Radikalität den Grenzpolitiken von Staaten wie Ungarn, Italien oder Polen anzunähern. Dabei inszenieren sich britische Konservative mit eigenständigen Ideen als Avantgarde einer neuen internationalen Flüchtlingspolitik. Ob dies gelingen kann, ist alles andere als ausgemacht. In einer losen Folge von Beiträgen werden wir an dieser Stelle einige Dimensionen dieser Post-Brexit-Grenzpolitik ausleuchten. Wir beginnen mit einen Überblick.
Kurz nach dem Jahrestag der schweren Havarie vom 24. November 2021 ordnete die französische Premierministerin Élisabeth Borne nun eine Verstärkung der Seenotrettung für Geflüchtete im Ärmelkanal an. In einem ersten Schritt sollen zwei zusätzliche Schiffe für Rettungseinsätze gechartet, in einem zweiten ein System zur Überwachung der See mit Hilfe von Drohnen installiert werden.
Am Jahrestag der Havarie eines Schlauchbootes am 24. November 2021 richteten Hinterbliebene einen offenen Brief an den britischen Premierminister Rishi Sunak. Sie fordern Gerechtigkeit für die über 30 Opfer, von denen einige nicht einmal tot geborgen werden konnten. Die Familien von neunzehn der Opfer benennen die Verantwortung beider Staaten für das letztlich tödliche Ausbleiben eines Rettungseinsatzes und verlangen eine transparente Aufklärung des Geschehens. Nicht zuletzt fordern sie eine grundlegende Veränderung der Politik gegenüber den Bootsflüchtlingen, die Schaffung sicherer Routen und ein Ende der antimigrantischen Rhetorik der politischen Führung Großbritanniens. Wir dokumentieren den von zivilgesellschaftlichen Akteur_innen mitunterzeichneten Brief in der von Care4Calais veröffentlichten Form:

Nahe der britisch-französischen Seegrenze havarierte am 24. November 2021 ein Schlauchboot, das mit über dreißig Passagier_innen nahe Dunkerque in See gestochen war. Bis auf zwei Überlebende ertranken alle, und zwar trotz abgesetzter Notrufe. Es war die bislang schlimmste Katastrophe dieser Art im Ärmelkanal. Bald nach der Havarie berichteten die beiden Überlebenden, dass die alarmierten Leitstellen in Frankreich und Großbritannien aufeinander verwiesen hätten, statt einen Rettungeinsatz zu veranlassen (siehe hier). Die meisten Opfer starben in der dadurch verstrichenen Zeitspanne, bevor schließlich ein Fischer die im Wasser treibenden Leichen entdeckte. Das Versagen der zuständigen Dienste steht inzwischen außer Frage. Es ist Gegenstand juristischer Untersuchungen und journalistischer Recherchen (etwa in Le Monde) und es ist damit zu rechnen, dass im Umfeld des Jahrestags weitere Details publik werden – wir werden daher zu einem späteren Zeitpunkt auf diesen Punkt zurückkommen. Zunächst möchten wir anhand einiger Eckdaten skizzieren, wie sich die Bootspassagen seit der Katastrophe entwickelt und verändert haben.
Eine Analyse der neuen britisch-franösischen Vereinbarung zur Bekämpfung der Bootspassagen
Die britische Innenministerin Suella Braverman und ihr französischer Amtskollege Gérald Darmanin unterzeichneten am 14. November 2022 in Paris eine gemeinsame Erklärung zur Bekämpfung der „illegalen Migration“. Die mit britischen Investitionen in Höhe von 72,2 Millionen Euro hinterlegte Vereinbarung umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die sich hauptsächlich gegen die Bootspassagen im Ärmelkanal richten. Kritisch gelesen, regelt das Papier jedoch kaum mehr als den Fortbestand und die weitere Finanzierung bestehender Kooperationsformate. Es nimmt einige taktische Anpassungen vor und verstetigt eine 2021 begonnene Kooperation im sogenannten Calais-Format, womit die Einbeziehung Belgiens, der Niederlande und Deutschlands gemeint ist. Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären und menschenrechtlichen Lage der Exilierten fehlen gänzlich. Braverman und Darmanin verfestigen vielmehr ihre strukturellen Ursachen.