Seit Beginn des Jahres gelang rund 14.000 Menschen die Bootspassage des Ärmelkanals. Auf ihrer Reise sind die nordfranzösischen Strände der letzte Ort, an dem die französischen Behörden regulär und systematisch eingreifen, um das Ablegen der Boote zu unterbinden. Befindet sich ein Boot bereits auf See, wird es in den französischen Hoheitsgewässern nicht an der Weiterfahrt gehindert – so die Faustregel, bevor im Frühjahr dann doch ein Pullback-Fall bekannt wurde (siehe hier). Nach wie vor aber fokussieren die Polizei- und Gendarmeriebehörden ihre personellen und technischen Ressourcen auf einschlägige Küstenstreifen und deren Hinterland; auch die Luftüberwachung durch Frontex konzentriert sich auf dieses Gebiet. Die weitläufigen und bei Nacht meist menschenleeren Strand- und Dünengebiete sind zum Schauplatz der Auseinandersetzung um das Ablegen der Boote geworden, in deren Verlauf es schon in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Migrant_innen kam (siehe hier). Aktuell meldet Utopia 56 eine Zunahme dieser Form grenzpolitischer Gewalt und macht drei Fälle öffentlich, die sich zwischen dem 3. und 6. Juli 2022 ereignet haben.
Kategorie: Calais

Ende Juni teilten die Human Rights Observers mit, dass sie in Calais seit Jahresbeginn bereits 907 Zwangsräumungen informeller Lebensorte von Exilierten dokumentiert haben. Allein für den Monat Mai sind 165 Räumungen belegt. Im Jahr 2021 waren es mehr als 1.200 und 2020 etwa 1.000 Räumungen, jeweils im gesamten Jahr (siehe hier und hier). Die Anzahl der Vorjahre dürfte nun also bereits im Sommer erreicht werden und es scheint beinahe, so die Menschenrechtsgruppe, als wolle die Präfektur des Pas-de-Calais „ihren Rekord aus dem Vorjahr brechen“. Im krassem Gegensatz zu diesem Aufwand steht ein fehlender Zugang zur elemtaren Ressource Wasser.
Im Schatten der rechtlichen Auseinandersetzungen um den britisch-ruandischen Migrationsdeal hat die Organisation Human Rights Observers (HRO) auf einem anderen Feld einen juristischen Erfolg errungen. Dabei ging es um die Frage, ob die während der Corona-Pandemie massenhaft gegen ihre Mitglieder ausgesprochenen Verwarnungen rechtmäßig waren. Die Behörden hatten während der pandemiebedingten Lockdowns immer wieder Angehörige zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Bußgeldern belegt, die Räumungen der Camps beobachtet oder andere menschenrechtspolitische und humanitäre Arbeit geleistet hatten. Das zuständige Gericht in Boulogne-sur-Mer gab nun zwei Betroffenen recht, die diese Praxis angefechtet hatten.
Pullback im Ärmelkanal

Wie die Organisation Utopia56 am 31. Mai 2022 mitteilte, hat am 6. Mai 2022 zum ersten Mal nachweislich ein „Pullback“ im Ärmelkanal stattgefunden. Pullbacks sind Maßnahmen, mit denen Migrant_innen daran gehindert werden, die Grenze ihres Ziellandes zu erreichen. Sie stellen vorverlagerte Pushbacks dar, bei denen Migrant_innen nach dem Überschreiten einer Grenze zurückgedrängt werden, ohne Berücksichtigung ihrer individuellen Umstände und ohne die Möglichkeit, Asyl zu beantragen oder Argumente gegen die getroffenen Maßnahmen vorzubringen. Damit wird unter anderem Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt, welcher garantiert: „Jeder Mensch hat das Recht jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren“. Bisher sind diese teils gewaltvollen Zurückweisungen von Schutzsuchenden vor allem aus dem Mittelmeer bekannt. Ein Versuch Großbritanniens, Pushbacks auch im Ärmelkanal zu etablieren, scheiterte im April (siehe hier). Frankreich wiederum hatte die britische Forderung, Bootsmigrant_innen in seinen eigenen Hoheitsgewässern abzufangen, also Pullbacks im Interesse Großbritanniens durchzuführen, bislang kategorisch abgelehnt.
Nachfolgend dokumentieren wir den Bericht von Utopia56 in eigener Übersetzung:
Erneut ein Todesfall in Calais
Zum wiederholten Mal ist ein Exilierter in Calais uns Leben gekommen. Über die Identität des Opfers und die genauen Umstände seines Todes ist bislang nichts bekannt. Fest steht, dass am 29. Mai 2022 ein Mann „vermutlich afrikanischer Herkunft“ (so die Staatsanwaltschaft Boulogne-sur-Mer) im südlichen Stadtgebiet von Calais von einem Güterzug erfasst und getötet wurde. Der Todesfall reiht sich in eine Serie ähnlicher Todesfälle ein, die sich seit dem vergangenen Herbst rund um die Camps im Südosten von Calais und das nahe gelegene Logistik-Gewerbegebiet Transmarck ereignet haben. Allein auf dem Bahngleis ist es der dritte Todesfall innerhalb eines halben Jahres.

Im Gebiet von Calais und Dunkerque haben seit Jahresbeginn mehr als 600 Räumungen informeller Lebensorte von Exilierten stattgefunden. Während die Polizeioperationen in Calais weiterhin in großer Zahl und enger zeitliche Taktung durchgeführt werden, finden sie in Grande-Synthe und anderen Randbereichen von Dunkerque seltener, dafür aber sehr viel massiver statt. Die kontinuierliche Beobachtung durch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Observers (HRO) zeigt Kontinuitäten und Veränderungen dieser grenzpolitischen Praxis, vor allem aber dokumentieren sie den anhaltenden menschenrechtlichen Erosionsprozess an der französischen Kanalküste. Gleichzeitig versucht HRO, diese Zustände mit rechtlichen Mitteln anzugreifen.
Ein mutmaßlicher Suizid (2)
Über den jungen Mann, dessen Leichnam am 11. Mai erhängt in einem Lastwagenanhänger im Gerbegebiet Transmarck entdeckt wurde, ist inzwischen Näheres bekannt. Bewohner_innen des Old Lidl-Camps identifizierten ihn als Hassan, 27 Jahre alt, und anders als zunächst gemeldet, kam er nicht aus Eritrea, sondern dem Sudan. „Die Politik an den Grenzen tötet. […] Welche emotionalen Auswirkungen hat das auf die Exilierten?“, hatte eine am Ort tätige zivilgesellschaftliche Gruppe nach dem mutmaßlichen Suizid geschrieben (siehe hier). Eine Reportage des französischen Blogs InfoMigrants beantwortet dies nicht – wie auch? Aber sie skizziert die Situation einiger junger Männer, die mit Hassans Tod konfrontiert sind. Am Tag, als die Reportage erschien, wurde Hassans Camp einmal mehr geräumt.
Ein mutmaßlicher Suizid

Im Gewerbegebiet Transmarck bei Calais fanden Geflüchtete am gestrigen 11. Mai 2022 die Leiche eines jungen Mannes vermutlich aus Eritrea. Er befand sich erhängt in einem stillgelegten Lastwagenanhänger und es wird vermutet, dass er sich selbst das Leben genommen hat. Wenn dies tatsächlich so war: Was sagt dieser Tod über die Grenze?
Abschiebung eines Aktivisten
Es ist nicht neu, dass freiwillige Helfer_innen und politische Aktivist_innen in Calais Schikanen erfahren. Gängig sind etwa Ordnungsgelder bei Verstößen gegen das Verbot, in bestimmten Gebieten der Stadt Lebensmittel und Hilfsgüter zu verteilen, Knöllchen wegen Falschparken und ausgiebiges Überprüfen von Fahrzeugpapieren. Hinzu kommen das rechtswidrige Abfotografieren von Personen und Papieren durch die Polizei, teils mit den privaten Smartphones, und andere Formen verbaler und physischer Machtdemonstration. Deutlich darüber hinaus geht die Inhaftierung des britischen Aktivisten Matthew R., der sich in verschiedenen zivilgesellschaftlichen Initiativen für die Rechte der Exilierten in Calais einsetzt, zuletzt im Rahmen des Kollektivs Calais Logement Pour Toustes, das im Februar 2022 einen maroden Altbau besetzte und in einen solidarischen Lebensort für Exilierte umwandelte (siehe hier und hier). Matthew wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, vielmehr wurde er wegen eines abgelaufenen Aufenthaltstitels inhaftiert, mit einem einjährigen Einreiseverbot nach Frankreich belegt und muss nun unter Hausarrest auf seine Abschiebung nach Großbritannien warten. Eine Erklärung, die er selbst hierzu abgab, dokumentieren wir am Ende dieses Beitrags.
Die Organisation L’Auberge des Migrants hat eine Erklärung zur Stichwahl zur französischen Präsidentschaft veröffentlich. Wir dokumentieren sie in eigener Übersetzung.
Wir wenden uns aus Calais an Euch, einem toten Winkel Frankreichs, einer Enklave und einem Experimentierfeld für autoritäre Macht, das einen Vorgeschmack darauf gibt, wie das Land aussehen könnte, sollte Marine Le Pen zur Präsidentin gewählt werden.