Das neue britische Migrationsgesetz, der Illegal Migration Act, wurde am 20. Juli 2023, mit der königlichen Zustimmung beschlossen. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes erfolgte nach mehreren Lesungen des Gesetzesentwurfs im britischen Unterhaus und Oberhaus sowie dem „Ping-Pong“ zwischen beiden Häusern, also dem Prozess in dem sich beide Häuser auf Änderungen einigen. Faktisch ist von den extrem restriktiven Regelungen nun jedoch erst ein Teil in Kraft getreten, da mit dem bislang gescheiterten Ruanda-Deals die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Das wichtigste gesetzgeberische Vorhaben der Regierung Sunak zu Bekämpfung der small boats bleibt damit ein Torso.
[Update: Nach der unten beschriebenen Verschiebung begann die Belegung des Schiffs am 7. August 2023 mit zunächst 15 Personen. Zwanzig weitere verweigerten offenbar die Unterbringung. Wenige Tage später wurden auf dem Schiff Legionellen festgestellt und die inzwischen 39 dort untergebrachten Personen wieder verlegt. Ende August war das Innenministerium auf eine Medienanfrage noch nicht in der Lage, irgendeinen Zeitrahmen für die Belegung des Schiffs anzugeben.]
Das im Hafen von Portland liegende Schiff Bibby Stockholm sollte am 1. August 2023 mit den ersten – je nach Quelle – 40 oder 50 von insgesamt über 500 Geflüchteten belegt werden. Es ist Teil einer neuen Infrastruktur lagerartiger Massenunterkünfte für Menschen, die per Schlauchboot den Ärmelkanal überquert haben (siehe hier und hier). Erfolgt ist die Belegung bislang nicht, nachdem die Fire Brigades Union (FBU) auf Sicherheitsrisiken hingewiesen hatte. Gleichwohl hält die Regierung an einer kurzfristigen Inbetriebnahme der Massenunterkunft fest.
Die seit dem Frühjahr geplanten Massenunterkünfte der britischen Regierung für Bootspassagiere (siehe hier) nehmen allmählich ihren Betrieb auf. Mitte Juli wurden die ersten 46 Männer auf das stillgelegte Militärgelände Wethersfield in der Grafschaft Essex gebracht, weitere 50 Männer sollen am morgigen 1. August auf dem Schiff Bibby Stockholm in Portland untergebracht werden. Die Kapazität dieser beiden sowie einer dritten Anlage soll bis zum Herbst stark erhöht werden, auch mit Hilfe von Zelten.
Eine Wende im Kampf um Trinkwasser
Nach einem Rechtsstreit in der Normandie besteht auch in Calais und Dunkerque die Hoffnung, einen menschenwürdigen Zugang zu Wasser juristisch durchsetzen zu können: Der Staatsrat (Conseil d’État) verpflichtete die dortigen Behörden durch seinen Beschluss vom 3. Juli 2023, den Bewohner_innen eines Camps Trinkwasser und Waschmöglichkeiten bereitzustellen. Die Entscheidung dürfte auf die nordfranzösische Kanalküste übertragbar sein. Seit Jahren verknappen die Behörden hier den Zugang zu Trinkwasser und Waschgelegenheiten, um den Lebensalltag der Exilierten abschreckend zu gestalten – und brechen damit die nun vom Staatsrat bestätigten Prinzipien.
Wir haben uns in diesem Blog bereits mit dem mutmaßlichen Einsatz von KI-Algorithmen bei der Überwachung des Kanals befasst. In diesem Beitrag wird es um die Methoden gehen, mit denen die Datenbasis für KI-Algorithmen gewonnen wird. Diese sind nicht spezifisch für den Einsatz am Ärmelkanal, mehr noch, uns sind die konkret dort heute oder künftig eingesetzten Algorithmen unbekannt, daher wird dieser Beitrag nicht spezifisch auf die Situation am Kanal eingehen (können). Angesichts der breiten Debatte über die Chancen, Risiken und Folgen von KI ist es uns jedoch wichtig, auf Aspekte hinzuweisen, die den Einsatz von KI im Kontext des Migrationsregimes besonders gravierend erscheinen lassen.
Anfang Juli haben kalifornische Anwälte den ChatGPT-Hersteller OpenAI und seinen Partner Microsoft in einer Sammelklage auf 3 Milliarden Dollar Schadenersatz beziehungsweise an US-amerikanischer Nutzer_innen sozialer Medien zu zahlender „Datendividende“ verklagt. Egal, ob die Begründung überzeugt oder nicht, spätestens mit der Sammelklage dürfte in der öffentlichen Debatte angekommen sein, was Naomi Klein als maskierten Raub analysiert hat: das die Datenbasis für die meisten KI-Modelle auf einer massenhaften, heimlichen, nicht vereinbarten Aneignung von Information beruht. Und ähnlich wie sich die Risiken beim Einsatz von KI im Migrationsregime für die ihm unterworfenen Menschen verschärfen, fällt auch die Aneignung zur Herstellung der Datenbasis besonders gravierend aus.
In den letzten vier Tagen, vom 7. bis zum 10. Juli, haben nach britischen Angaben 1.677 Migrant_innen den Ärmelkanal in ingesamt 31 kleinen Booten erfolgreich überquert.
Am vergangenen Freitag haben 686 Menschen in 13 Booten, am Samstag und Sontag 384 bzw. 269 Menschen in 7 bzw. 5 Booten und gestern 338 Menschen in 6 Booten Großbritannien erreicht.
Für den britischen Premierminister Rishi Sunak dürften die aktuellen Zahlen, nach der in zweiter Instanz erlittenen juristischen Niederlage für den Ruanda-Plan, einen weiteren Rückschlag bedeuten. Er hatte noch vor einem Monat den temporären Rückgang der Zahlen um rund 20 Prozent als einen Erfolg seiner repressiven Migrationspolitik gedeutet.
Erneuter Todesfall in Calais
Erneut ist in Calais ein Exilierter ums Leben gekommen. Der junge Mann, dessen Identität noch unklar ist, wurde am 4. Juli 2023 mit tödlichen Verletzungen im Bereich einer Autobahn gefunden. Erste Ermittlungen lassen vermuten, dass er versucht hatte, per Lastwagen nach Großbritannien zu gelangen. Es ist der vierte Todesfall eines Exilierten, der seit Jahresbeginn für Calais dokumentiert ist.
Juli 2023
Wir verlinken hier eine Auswahl aktueller Meldungen aus den Medien und Beiträge von Exilierten und Aktivist_innen und mit Bezug zur Situation im kontinentaleuropäisch-britischen Migrationsraum.
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres ist rund 11.500 Exilierten die Überfahrt nach Großbritannien gelungen. Nach einer Phase mit starkem Wind nahm die Zahl der Passagen im Juni stark zu. Wenige Tage zuvor hatte der britische Premierminister Rushi Sunak von einem Rückgang der Passagen um 20 % gesprochen und für sich in Anspruch genommen, durch seine stop the boats-Politik eine Trendwende bewirkt zu haben. Doch die aktuelle Entwicklung widerspricht dieser Darstellung.
Das Vorhaben der britischen Regierung, Geflüchtete nach der Passage des Ärmelkanals unabhängig von ihrer Herkunft und gegen ihren Willen nach Ruanda abzuschieben, hat am heutigen 29. Juni 2023 einen Rückschlag erfahren. Dem in zweiter Instanz ergangenen Urteil zufolge ist der Ruanda-Plan der Regierung teilweise rechtswidrig, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass Ruanda betroffene Menschen weiter in ihr Herkunftsland abschiebt. Insofern könne Ruanda nicht als ‚sicheres Drittland‘ angesehen werden. Allerdings stellte das Gericht weder die Rechtswidrigkeit des Ruanda-Plans als solchen fest, noch sprach es Ruanda aus anderen Gründen, etwa aufgrund der Menschenrechts- und Sicherheitslage, den Status des ‚sicheren Drittstaats‘ ab. Gleichwohl könnte das Urteil für die antimigrantische Politik der Regierung Sunak zum Problem werden.