Im Rahmen eines britisch-französischen Gipfels im März 2023 kündigte Premierminister Rishi Sunak an, dass seine Regierung den Bau einer neuen Abschiebehaftanstalt im nordfranzösischen Grenzraum finanzieren werde (siehe hier). Ein halbes Jahr später legte der französische Innenminister nun Pläne zur Errichtung neuer Centres de Rétention Administrative (CRA) bis zum Jahr 2027 vor. Diese sogenannten Verwaltungshaftzentren dienen vor allem dem Vollzug der Abschiebungshaft. Eines von ihnen soll bei Dunkerque entstehen. Zwar sind die Pläne noch vage, doch erste Projektdienstleistungen sind bereits öffentlich ausgeschrieben.
Schlagwort: Abschiebehaft
Das Schiff Bibby Stockholm
Ein antimigrantisches Symbol wird Teil der britischen Grenzpolitik
Das Schiff Bibby Stockholm ist eine Art transportabler Wohnblock, in dem in den vergangenen Jahrzehnten wechselweise Asylsuchende, Abschiebehäftlinge und Arbeiter_innen maritimer Baustellen lebten. In Deutschland erlangte das Schiff in den 1990er-Jahren eine fragwürdige Bekanntheit, als es als Massenunterkunft in Hamburg diente. Aufgrund seiner Geschichte kann das Schiff als ein migationspolitisches Symbol gelesen werden: Nicht mehr auf See, aber noch nicht an Land, symbolisierte einen Aufenthalt ohne Ankommen, ein Leben unter Vorbehalt. In einigen Monaten soll das Schiff nun im südenglischen Hafen Portland Geflüchtete beherbergen. Die Maßnahme ist Teil einer massiven Verschärfung der britischen Grenz- und Asylpolitik, die sich gezielt gegen Menschen richtet, auf Schlauchbooten nach Großbritannien gelangen und von einem Asyl auf britischem Boden radikal ausgeschlossen werden sollen.
Am 13. April 2022 wurde das „Memorandum of Understanding“ zwischen Ruanda und Großbritannien unterschrieben, welches es Großbritannien erlaubt, Migrant_innen die dort um Asyl ersuchen, ohne weitere Prüfung nach Ruanda zu bringen. Wie die britische Innenminister Pritil Patel am 31. Mai 2022 ankündigte, soll der erste Abschiebeflug mit Menschen, die „illegal“ in das Vereinigte Königreich eingereist sind, am 14. Juni 2022 erfolgen.
Im Rahmen ihrer politischen und juristischen Intervention gegen die Politik der britischen Regierung, Geflüchteten der Kanalroute das reguläre Asylverfahren zu verweigern und sie stattdessen nach Ruanda abzuschieben, veröffentlichte Care4Calais am 24. Mai 2022 den Text eines sudanischen Geflüchteten namens Nadir. Dieser blickt auf die Durchquerung Libyens, des Mittelmeers und des Ärmelkanals zurück und beschreibt, wie er in Großbritannien inhaftiert und ihm mitgeteilt wurde, dass er nach Ruanda ausgeflogen werden soll. Medienberichten zufolge soll die Situation, die Nadir erlebt, für die zur Abschiebung nach Ruanda vorgesehenen Menschen zur Norm werden, allerdings scheinen die Behörden momentan nicht damit zu rechnen, dies in großem Umfang auch umsetzen zu können. Nadirs Text zeigt, was dies für die Betroffenen bedeutet. Wir dokumentieren seinen Text im englischen Original:
Über das Scheitern der Operation Sillath und die Verhältnisse in einer britischen Abschiebehaftanstalt
„Die Umstände in Brook House im Zusammenhang mit dem Charterflugprogramm bedeuteten, dass es kein sicherer Ort für schutzbedürftige Männer war, die den Kanal in kleinen Booten überquert hatten. Dies zeigte sich in einem hohen Maß an Selbstverletzungen und Suizidgedanken.“ Mit dieser Feststellung umriss das Independent Monitoring Board, ein unabhängiges Kontrollgremium, am 21. Mai 2021 die Zustände im Abschiebehaftzentrum Brook House im Flughafen Gatwick von Juli bis Dezember 2020. Während dieser Zeit wurde die Einrichtung für die Inhaftierung von Geflüchteten genutzt, die den Ärmelkanal in kleinen Booten überquert hatten und ungewollt in den Fokus einer aufgeheizten populistischen Debatte geraten waren. Unter der Bezeichnung Operation Sillath reagierte die Regierung Johnson mit einer konzertierten Aktion, um möglichst viele Channel crossers in EU-Staaten – darunter die Bundesrepublik Deutschland – abzuschieben, bevor Großbritannien mit dem Brexit zur Jahreswende 2020/21 auch den Geltungsbereich der Dublin-Verordnung verließ und damit aus den Regularien für innereuropäische Abschiebungen ausschied (siehe hier, hier, hier und hier).
Voyez ci-dessous pour la version française
von Philippe Wannesson (Übersetzung: Bettina Henn)
Die Migrant_innen befanden sich in einer Situation dreifacher Verwundbarkeit anlässlich der möglicherweise ersten Welle der Corona-Epidemie: Verwundbarkeit aufgrund ihrer Situation, Verwundbarkeit aufgrund der inkohärenten Maßnahmen des Staates angesichts der Epidemie, Verwundbarkeit aufgrund des offenbaren Willens des Staates nichts oder nur ein Minimum zu verändern und aufgrund der Politik der Abschreckung ihnen gegenüber. Als diese Politik in Angriff genommen wurde, war es der Justiz möglich, widersprüchliche Urteile zu fällen. Um die Situation noch komplizierter zu machen, konnten die ergriffenen Maßnahmen von einer Präfektur zur andern noch variieren. Betrachten wir stellvertretend einige typische Situationen.
von Michel Agier
mit Beiträgen von Louis Barda (Médecins du Monde), Véronique Nahoum Grappe (EHESS und LDH), Claire Rodier (Gisti und Migreurop) und Nan Suel (Terre d’errance)
Aus dem Französischen übersetzt von Nicole Guyau und Brigitte Vogt-Klein
Vorbemerkung: Der Text erschien unter dem Titel Personnes migrantes en centres de rétention et campements. Désencamper pour protéger in der Zeitschrift De facto (Nr. 18, April 2020) des Institut Convergences Migrations. Der Anthropologe und Migrationsforscher Michel Agier gibt darin einen Überblick über die Situation in französischen Abschiebegefängnissen, Camps und informellen Siedlungen in der ersten Phase der Corona-Krise Anfang April 2020. Damit stellt er Calais in einen weiten geographischen Kontext und analysiert Prozesse einer temporären, unvollständigen und krisengetriebenen Eröffnung des Zugangs zu Menschenrechten bei gleichzeitiger bzw. verstärkter Exklusion. Für die freundliche Erlaubnis zur Übersetzung ins Deutsche und zur Veröffentlichung an dieser Stelle danken wir dem Autor.