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Meilenstein oder marginal?

Ein Blick auf die britischen Sanktionen gegen vermeintliche Menschenschmuggler und ihren Effekt

Die Labour- Regierung sieht die Sanktions-Liste gegen Schleuser- Netzwerke als bahnbrechenden Schritt ihres eigenen ´Stop the boats´- Konzepts. Außerhalb sind die Zweifel dagegen groß- nicht zuletzt angesichts eines Anti-Migrations-Diskurses, in dem sie mit dem Rücken zur Wand steht. Die Liste selbst bietet dagegen überaus interessante Einblicke.

„Ein Meilenstein in den Bemühungen der Regierung, Organisierte Einwanderungs-Kriminalität zu bekämpfen und irreguläre Migration ins Vereinigte Königreich zu reduzieren“- so kommentierte David Lammy, der britische Außenminister, diese Woche einen auffälligen Beschluss der Labour-Regierung. Erstmals verabschiedete diese eine Liste von 25 Akteuren, denen wegen vermeintlicher Beteiligung am Menschenschmuggel über den Ärmelkanal finanzielle Sanktionen auferlegt werden.

Konkret geht es um das Einfrieren etwaiger Vermögenswerte. Betroffen davon sind 20 Personen, vier als „Gangs“ bezeichnete Organisationen sowie ein in China ansässiges Unternehmen, das laut eigenem Namen „Outdoor Products“ herstellt. Rechtliche Grundlage ist die Border Security, Asylum and Immigration Bill, auf deren Basis auch Einreiseverbote verhängt und der Zugang zum britischen Finanz-System gesperrt werden können. Britische Unternehmen dürfen keine finanziellen Verbindungen zu den aufgelisteten Akteuren unterhalten.

Damit unternimmt die Starmer- Regierung einen weiteren Schritt bei der Bekämpfung der klandestinen Migration über den Ärmelkanal. Diesem Ziel hatte sie sich bei ihrem Amtsantritt vor einem Jahr verschrieben. Allerdings setzt sie dabei auf einen gänzlich anderen Weg als ihre konservative Vorgängerin: statt des berüchtigten Ruanda-Deals legt sie den Fokus auf das Vorgehen gegen Menschenschmuggel und Schleuser-Gangs- die Labour-Version der Forderung ´Stop the boats´, die in Großbritannien quer durch das politische Spektrum Konsens ist.

Wie effektiv eingefrorene Vermögen gegen Personen und Organisationen sind, die laut den auf der Sanktionsliste aufgeführten Begründungen an anderen, ausländischen Standorten agieren, ist grundsätzlich fraglich. Zudem lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin noch nichts über Folgen und Auswirkungen der Sanktionen sagen. Unabhängig davon vermitteln die aufgelisteten Personen und Netzwerke einen aufschlussreichen und selten detaillierten Überblick über Akteure und Netzwerke des Schleuser- Sektors. Sie skizzieren damit einen klandestinen Wirtschaftszweig, für den das stets repressivere Grenzregime gleichzeitig ständige Herausforderung und grundlegende Bedingung ist.