Juristische Vorentscheidung im „Fall Mawda“
In der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2018 endete eine Schleusung von Nordfrankreich über Belgien nach Großbritannien in einer Katastrophe. Auf einer Autobahn nahe der belgischen Stadt Mons schoss ein Polizist während einer Verfolgungsfahrt auf den Kleintransporter, in dem sich die Geflüchteten befanden. Dabei tötete er ein Kind: Die zweijährige Madwa, die mit ihrer kurdischen Familie in den Camps von Grande-Synthe und zuvor in Deuschland gelebt hatte. Der „Fall Mawda“ erregte in Belgien erhebliche Aufmerksamkeit. Nun fiel eine juristische Vorentscheidung bezüglich der Anklage gegen den Täter.